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BGN

Lebensgefahr in Shisha-Bars bei zu geringer Belüftung

© neyro2008 / iStock / Thinkstock
Eine Shisha-Bar braucht eine leistungsfähige, technische Lüftungsanlage. Leistungsfähig bedeutet im Gastraum: Pro brennender Wasserpfeife müssen mindestens 130 m 3 /h Luft abgeführt und durch Frischluft ersetzt werden. Das hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe ( BGN ) in Versuchen ermittelt. Die Lüftung über offene Fenster und Türen reicht dazu in der Regel nicht aus.

Hintergrund: Glühende Kohlen von Shishas erzeugen Kohlenstoffmonoxid (CO). Das Gas ist geruchlos und hochgiftig. Kohlenstoffmonoxid bedeutet Lebensgefahr für Personal und Gäste, denn das Gas beeinträchtigt oder unterbindet den Sauerstofftransport im Blut. Die Folge sind Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und Atemlähmung. Ohne ausreichend dimensionierte Lüftungsanlage kann in Shisha-Bars Lebensgefahr bestehen, warnt die BGN. ■