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Gebäudeenergiegesetz

Graue Energie soll ins GEG

© SafakOguz / iStock / Getty Images Plus
Die Umweltbelastungen, die bei Herstellung, Transport, Verarbeitung und Entsorgung von Baumaterialien entstehen, sollen im künftigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) berücksichtigt werden. Dies fordert das Bauwende-Bündnis , ein Zusammenschluss verschiedener Akteure, die sich mit nachhaltigem und klimaschützendem Bauen befassen. Ansonsten blieben große Potenziale für den Klimaschutz unberücksichtigt.

Graue Energie und Graue Emissionen stecken in Baustoffen und bezeichnen den Energieverbrauch und die Emissionen von Treibhausgasen, die bei deren Herstellung, Transport, Verarbeitung und Entsorgung entstehen. Der aktuelle Referentenentwurf zum GEG regelt lediglich die Anforderungen an den Energiebedarf in der Nutzungsphase, nicht aber den Aufwand für die Herstellung des Gebäudes selbst.

„Bei gut gedämmten Neubauten nach dem Standard Effizienzhaus 55 und besser bleibt damit die Hälfte der Umweltwirkungen gänzlich unberücksichtigt, betrachtet man einen Zeitraum von 50 Jahren“, sagt Dr. Uli Wischnath, Koordinator des Bauwende-Bündnisses. Die Initiative, die er zusammen mit dem Umweltlabel natureplus gegründet hat, fordert deshalb als ersten Schritt, ab dem 1. Januar 2021 die Pflicht zu einer vergleichenden Ökobilanz in das Gesetz aufzunehmen.

Chance für mehr Klimaschutz im Baubereich

Der Hochbau ist für 6 % des globalen Energieverbrauchs und 11 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Mit dem GEG biete sich die Gelegenheit, diese Umweltwirkungen mittelfristig deutlich zu reduzieren.

Wischnath: „Das Gebäudeenergiegesetz als zentrales Instrument zur Regelung des Energieverbrauchs und der Klimawirkungen von Gebäuden sollte neben der Nutzungsphase auch die Herstellungsphase adressieren. Andernfalls droht ein schlecht koordiniertes Nebeneinander verschiedener Regelungen ähnlich dem Zustand, der durch die geplante Zusammenlegung mehrerer Gesetze im GEG eigentlich behoben werden soll.“ Da in Deutschland in den nächsten fünf Jahren 1,5 Mio. Wohnungen gebaut werden sollen, sei jetzt die Gelegenheit günstig, einen relevanten Schritt zu einer nachhaltigeren Bauwirtschaft zu machen.

Die Betrachtung des kompletten Lebenszyklus des Gebäudes in Form einer Ökobilanz mache weitere Klimaschutzpotenziale zugänglich. Auf diese Weise werde eine am Klimaschutz orientierte Wahl von Baumaterialien und Bauweisen ermöglicht und befördert, heißt es in der Stellungnahme, die am 21. März 2019 an die zuständigen Ministerien ging.

Zur Einordnung und zur Rolle der TGA

In der Passivhaus-Wissensdatenbank Passipedia findet sich eine Einordnung des kumulierten Primärenergieaufwands KEA über eine Nutzungsdauer von 80 Jahren für verschiedene Gebäudestandards: „Für schlecht gedämmte Gebäude (deutsche Wärmeschutzverordnung 1984) beträgt der Herstellungsenergieaufwand (HEA) im Vergleich zum Verbrauch an Erdgas und Primärenergie für den Haushaltsstrom nur ca. 5%. Bereits beim Niedrigenergiehaus liegen die Bedeutung von Strom- und Erdgasverbrauch in der Nutzungszeit mit je 45 % etwa gleich auf. Fortschritte können nun vor allem durch effiziente Nutzung von Strom erzielt werden. Beim Standard des Passivhauses wird durch sehr guten Wärmeschutz der Heizenergieverbrauch so gering, dass auf ein separates Heizsystem verzichtet werden kann. Der Herstellungsenergieaufwand von neuen Passivhäusern kann dabei sogar geringer sein als der von gewöhnlichen Neubauten. Bedingt durch den hohen Herstellungs- und Erneuerungs-Primärenergieaufwand (E-HEA) für aufwendige technische Systeme ist der kumulierte Energieaufwand für Energieautarke Häuser allerdings wieder höher als für ein Passivhaus.“ ■