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ARGE Baurecht

Skonto muss vereinbart werden

Im Baugewerbe sind Skontovereinbarungen üblich, also die Reduzierung der Rechnungssumme, sofern diese innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. Bis zu 5 % Skonto sind in der Baubranche durchaus üblich. Skonto muss allerdings immer vorher vereinbart werden, erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Und die Regelungen dazu müssen eindeutig sein. Das heißt, es muss genau festgelegt sein, in ­welcher Höhe und innerhalb welcher Fristen und von welchen Zahlungen Skonto in Abzug gebracht werden kann. Unbedingt einhalten sollten ­Auftraggeber die vereinbarte Skontofrist. Relevant ist nicht der Zeitpunkt der Zahlung, sondern der Stichtag des Zahlungseingangs auf dem Konto der beauftragten Bau- oder Handwerksfirma, soweit nichts anderes vereinbart ist. Je nach Geldinstitut kann das bis zu drei Werktagen dauern. http://www.arge-baurecht.com

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