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AHO-Herbsttagung

Bundesregierung steht klar hinter der HOAI

Mit einem deutlichen Bekenntnis zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) eröffnete der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Hans-Joachim Otto MdB die traditionelle AHO-Herbsttagung am 25. November 2010 vor rund 200 Gästen im Ludwig Erhard Haus Berlin. Darüber hinaus versicherte er die konstruktive Zusammenarbeit des BMWi mit dem Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) bei der weiteren Novellierung der HOAI. Otto unterstrich das gemeinsame Ziel einer modernen und praxisorientierten HOAI. Er kündigte zudem eine überzeugende Reform bis zum Jahr 2013 an.

Baufachliche Aktualisierung bis zum 2. Quartal 2010


Der AHO-Vorstandsvorsitzende Ernst Ebert bekräftigte, dass die Einhaltung des eng gesteckten Zeitplanes von entscheidender Bedeutung für die weitere Novellierung der HOAI in dieser Legislaturperiode ist. „Wir haben einen ehrgeizigen Zeitplan für ein ehrgeiziges Projekt“ betonte auch der Leiter der Abteilung Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Ministerialdirektor Günther Hoffmann und zeigte sich optimistisch, dass dieses Ziel unter der engagierten Mitwirkung aller Beteiligter umgesetzt werden kann. Die baufachliche Aktualisierung und Modernisierung der Leistungsbilder der HOAI soll unter enger Einbeziehung des Berufsstandes der Architekten und Ingenieure bereits im zweiten Quartal 2011 abgeschlossen sein. Darauf aufbauend wird das BMWi ein Gutachten zur Überprüfung der Honorarstruktur und zur erforderlichen Anpassung der Honorartafeln beauftragen.

Rückführung von VI, X-XIII HOAI 1996


Im Fokus der Diskussion stand die noch immer offene politische Grundsatzfrage über die Wiederaufnahme der Leistungen für Umweltverträglichkeitsstudien, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessungs- technische Leistungen (ehemals Teile VI, X-XIII HOAI 1996) in den verbindlichen Teil der HOAI. Der AHO-Vorstandsvorsitzende forderte nachdrücklich eine schnellstmögliche Entscheidung der zuständigen Ministerien BMWi und BMVBS in dieser zentralen Frage. Ebert stützt seine Forderung auf die von Prof. Christoph Motzko (TU Darmstadt) und Prof. Bernd Kochendörfer (TU Berlin) präsentierte wissenschaftliche Expertise. Diese kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die so genannten „Beratungsleistungen“ – derzeit in der unverbindlichen Anlage 1 HOAI - originäre Planungsleistungen und damit untrennbare Teile eines interdisziplinären Gesamtplanungsprozesses sind. Auch aus der Sicht des BMVBS handelt es sich um Planungsleistungen.

Problemfeld Bauen im Bestand


Die Teilnehmer der hochkarätig besetzten Diskussionsrunde „Praxisbilanz nach einem Jahr HOAI 2009“ waren sich einig, dass besonders im Bereich Planen im Bestand dringender Nachbesserungsbedarf besteht, da andernfalls massive Honorarverluste drohen.

40 % der Büros schreiben rote Zahlen


Dringenden Handlungsbedarf hat auch der AHO-Bürokostenvergleich 2009 eindrucksvoll aufgezeigt. Die Ergebnisse sind schlechter als im Jahr 2008 auch wenn der Einbruch angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise nicht so stark war wie befürchtet. Dennoch öffnet sich die Schere zwischen Kosten und Ertrag immer weiter, die Umsatzrendite der Büros sank im Durchschnitt von 5,8 % im Jahr 2008 auf nur noch 3,4 %. Etwa 40 % der Büros, darunter vorwiegend kleinere, schreiben rote Zahlen. Angesichts dieser Ergebnisse bekräftigte Ebert die Notwendigkeit zur Entwicklung zukunftsweisender Honorarstrukturen und einer deutlichen Anhebung der Tafelwerte im Zuge der weiteren HOAI-Novellierung.

Einen ausführlichen Bericht und einen Fahrplan zur HOAI 2013 veröffentlichen wir in TGA 01-2011. Kostenloses Probeabo . ToR