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Bundesrat

Zustimmung zur Änderung der TrinkwV

Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2012 der Zweiten Verordnung zur Änderung Trinkwasserverordnung nach Maßgabe mehrerer Änderungen zugestimmt.

Die von der Bundesregierung vorgelegte Änderungsverordnung sieht u.a. eine Verlängerung des Intervalls für Untersuchungen auf Legionellen (bei Wiederholungsprüfung von ein auf drei Jahre) für die gewerblichen, nicht öffentlichen untersuchungspflichtigen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung und eine Streichung der Pflicht zur Anzeige der Anlagen und eine Reduzierung der Pflichten zur Meldung der Untersuchungsergebnisse an das Gesundheitsamt bei gleichzeitiger Klarstellung der Handlungspflichten vor (Bericht von TGA Fachplaner).

Auch die Frist für die erstmalige Legionellenprüfung für die oben genannten Großanlagen (mehrheitlich befinden sich diese in großen Wohngebäuden) soll bis zum 31. Dezember 2013 verlängert werden, bisher läuft sie am 31. Oktober 2012 aus. Nimmt die Bundesregierung die Änderungen des Bundesrats an, können die neuen Regelungen kurzfristig in Kraft treten. Die Frist- und Intervallverlängerung ist unabhängig vom tatsächlichen Inkrafttreten der Änderungsverordnung auf den 31. Oktober 2012 datiert.

„Gefährliche Fehlentscheidung“


Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) hat die geplante Änderung der Trinkwasserverordnung im Vorfeld der Bundesratsentscheidung als“ gefährliche Fehlentscheidung des Bundesgesundheitsministeriums bezeichnet. Eine Verschiebung des Beginns der Untersuchungspflicht auf Legionellen um ein Jahr und die grundsätzliche Erhöhung des Untersuchungsintervalls auf drei Jahre dürfe es angesichts der bis zu 30.000 Menschen, die in Deutschland an einer Lungenentzündung durch Legionellen erkranken, nicht geben. An den Folgen einer Legionellose sterben laut DGKH pro Jahr bis zu 3000 Menschen in Deutschland. Nur ca. 2 bis 4 % dieser Legionellosen werden trotz bestehender Meldepflicht gemeldet, 96 bis 98 % der Legionellosen in Deutschland würden nicht registriert. Legionellen werden nicht von Mensch zu Mensch übertragen. Die wichtigsten Infektionsreservoire sind: Trinkwasserinstallationssysteme und Nass-Rückkühlsysteme. ■

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