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HOAI

Neufassung der HOAI ist jetzt gültig

Am 16. Juli 2013 ist die Neufassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Sie gilt damit verbindlich für neue Verträge, die ab dem 17. Juli 2013 abgeschlossen werden. Zuvor hatte der Bundesrat (mit 35 von 69 Stimmen) der Verordnung aufgrund des engen Zeitrahmens ohne Änderungen zugestimmt, um ihr Inkrafttreten in der ausklingenden Legislaturperiode nicht insgesamt zu gefährden (Bericht von TGA Fachplaner).

Link zur Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) vom 10. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt Teil I 2013 Nr. 37 vom 16. Juli 2013 über www.juris.de. ■

Link-Tipp:

Der AHO hat in seiner Newsletter Ausgabe 2 – Juni 2013 einen Überblick über die neuen Regelungen der HOAI veröffentlicht. Zum Download