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Erneuerbare-Energien-Gesetz

EEG-Umlage sinkt 2018 auf 6,792 Ct/kWh

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben heute die EEG-Umlage für das Jahr 2018 veröffentlicht. Sie beträgt 6,792 Ct/kWh und ist damit 1,3 % niedriger als im Vorjahr (2017: 6,880 Ct/kWh).

Grundlage für die Berechnung der EEG-Umlage ist die Prognose der im Jahr 2018 zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Für 2018 ergeben die Berechnungen einen Umlagebetrag von 23,78 Mrd. Euro. Die EEG-Umlage wird von allen Letztverbrauchern für jede bezogene Kilowattstunde entrichtet und dient der Förderung der erneuerbaren Energien im Stromsektor. Die Übertragungsnetzbetreiber erheben die Umlage nach den gesetzlichen Vorgaben des EEG.

Berechnung der EEG-Umlage

Für das Jahr 2018 wird eine weitere Zunahme von Strom aus regenerativen Anlagen um knapp 17 TWh auf etwa 204 TWh prognostiziert. Dieser Anstieg spiegelt vor allem den Ausbau der Windenergie an Land und auf See wider. Abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse, die sich im Wesentlichen aufgrund des gestiegenen Börsenpreises im Vergleich zum Vorjahr um rund 16 % erhöht haben, ergibt sich für das Jahr 2018 eine prognostizierte Deckungslücke von etwa 25,6 Mrd. Euro. Dies entspricht in der EEG-Umlage 2018 einem Anteil von etwa 7,3 Ct/kWh (Kernumlage; sie betrug im Jahr 2017 etwa 7 Ct/kWh). Davon entfallen etwa 2,7 Ct/kWh auf Photovoltaik, etwa 1,8 Ct/kWh auf Energie aus Biomasse, etwa 1,6 Ct/kWh auf Windenergie an Land und etwa 1 Ct/kWh auf Windenergie auf See.

In die finale Umlageberechnung fließen zusätzlich der aktuelle Stand des EEG-Kontos sowie die Liquiditätsreserve ein. Das EEG-Konto war zum 30. September 2017 mit 3,3 Mrd. Euro im Plus. Die positive Deckung des EEG-Kontos 2017 senkt die EEG-Umlage 2018 rechnerisch um knapp 1 Ct/kWh.

Die Liquiditätsreserve federt Schwankungen auf dem EEG-Konto und deren Auswirkungen auf die EEG-Umlage ab. Diese Schwankungen ergeben sich aus Abweichungen zwischen der Prognose und der tatsächlichen Einspeisung aus erneuerbaren Energien. So führen besonders sonnenreiche Jahre zu einer höheren Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, als im Durchschnitt zu erwarten wäre. Unter Berücksichtigung des positiven Kontostands wird die Liquiditätsreserve mit 6 % angesetzt, bezogen auf die prognostizierte Deckungslücke. Sie liegt 2018 bei gut 1,5 Mrd. Euro. Damit erhöht die Liquiditätsreserve die EEG-Umlage um etwa 0,4 Ct/kWh.

Die Ermittlung der EEG-Umlage erfolgt auf Basis von Prognosen unabhängiger Gutachter in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur. Diese überwacht die Ermittlung, Festlegung, Veröffentlichung und Weitergabe der EEG-Umlage sowie die Vermarktung der EEG-Strommengen und regelt die Anforderungen für die Vermarktung. ■

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