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BERLIN

Eckpunkte des Energie- und Klimaprogramms

30 Eckpunkte für einen „Integriertes Energie- und Klimaprogramm“ hat das Bundeskabinett auf seiner Klausursitzung am 23. und 24. August im brandenburgischen Meseberg verabschiedet. Durch wohl platzierte Indiskretionen schon im Vorfeld dem Widerstand von Interessenverbänden angepasst, wird allerdings allgemein angezweifelt, dass das Etappenziel, 40% weniger CO2-Emissionen bis 2020 gegenüber 1990 mit den ohnehin nur grob umrissenen Maßnahmen erreichbar ist. Zudem sind bei fast allen Eckpunkten Gesetze und Verordnungen zu ändern oder sogar neu zu verabschieden, so dass bis zur Konkretisierung noch viel Geduld erforderlich sein wird.

Folgende Eckpunkte sind für den TGA-Bereich besonders relevant.

  • Energieeinsparverordnung: Den Ist-Zustand bewertet die Bundesregierung wie folgt: „Die Anforderungen der EnEV an den energetischen Standard von Gebäuden entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Wirtschaftlich nutzbare Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich werden nichts ausgeschöpft.“ Für Planer bedeutet dieses Bekenntnis bereits heute, Kunden ausdrücklich eine Unterschreitung des EnEV-Niveaus zu empfehlen. Die Maßnahmen der Bundesregierung sind eine Verschärfung der energetischen Anforderungen um durchschnittlich 30% mit der EnEV-Novelle 2008/09 und eine zweite Anpassungsstufe in gleicher Größenordnung 2012. Außerdem sollen einzelne Nachrüstverpflichtungen bei Anlagen und Bauteilen ausgeweitet werden. Der Vollzug soll durch eine Intensivierung der privaten Nachweispflichten, z.B. Fachunternehmerbescheinigungen, gestärkt werden. Ein besonderer Punkt ist der Ersatz von Nachtspeicherheizungen. Hier strebt die Bundesregierung neben einer Fristenregelung von mindestens 10 Jahren und einer Förderung über das CO2-Gebäudesanierungsprogramm an, dass die Stromwirtschaft den Austausch gegen Wärmepumpen mit einer Selbstverpflichtung vornimmt.
  • Betriebskosten bei Mietwohnungen: Über eine Novellierung der Heizkostenverordnung soll beim Verteilungsschlüssel der verbrauchsabhängige Anteil erhöht werden. Passivhäuser sollen von der Anwendung der Heizkostenverordnung befreit werden können. Außerdem soll geprüft werden, ob bei einem gravierenden Verstoß gegen eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung bzw. Nachrüstung energetischer Standards ein Kürzungsrecht geschaffen werden kann. Ein zweiter Punkt ist, bestehende rechtliche Hemmnisse für Contracting zu beseitigen.
  • CO2-Gebäudesanierungsprogramm: Für 2008 und 2009 stehen jeweils 700 Mio. Euro für Wohngebäude und 200 Mio. Euro für kommunale Einrichtungen zur Verfügung. Dieses Fördervolumen soll bis 2011 fortgeschrieben werden. Vorgesehen sind eine Zuschussförderung für den Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen, ein neuer Programmbaustein zur energetischen Optimierung vorhandener Stadtstrukturen unter Beteiligung der Wohnungs- und Energiewirtschaft sowie ein Breitenwettbewerb „Neubau von innerstädtischen Energiesparhäusern in jeder kreisfreien Stadt / jedem Landkreis“.
  • Erneuerbare-Energien Wärmegesetz (EEWärmeG): Der Anteil der erneuerbaren Energien am Wärmeverbrauch soll von 6% (2006) bis 2020 auf 14% erhöht werden. Dazu soll eine Pflicht zur anteiligen Nutzung von erneuerbaren Energien eingeführt werden. Beim Einsatz solarer Strahlungsenergie ist eine Nutzungspflicht von 15% im Neubau und bei grundlegender Sanierung von 10% vorgesehen. Neben der solaren Strahlungsenergie können auch andere erneuerbare Energien zum Einsatz kommen, beispielsweise Wärmepumpen, sowie KWK. Die Pflicht soll aber auch durch eine Unterschreitung des jeweils geltenden EnEV-Niveaus um 15% erfüllt werden können. Eine weitere Maßnahme ist die Aufstockung des Marktanreizprogramms auf bis zu 350 Mio. Euro aus den Auktionserlösen von Emissionszertifikaten.

Eckpunktepapier als Download. ToR

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