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ENEV

EnEV2009: Verordnung im Eilverfahren

Wichtige Aktualisierung vom 18. März 2009: <strong>Bundeskabinett verabschiedet EnEV 2009</strong>

Kaum zehn Tage haben die betroffenen Verbände Zeit, um zu dem Entwurf für die neue EnEV2009 Stellung zu beziehen. Auf Freitag den 18. April datiert haben das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Verbände zur schriftlichen Stellungsnahme und zur öffentlichen Anhörung am 30. April eingeladen. Denn schon am 21. Mai will das Bundeskabinett einen Referentenentwurf absegnen und ihn dann dem Bundesrat zuleiten. Wesentliche Eckpunkte des Entwurfs der EnEV-Änderungsverordnung:

  • Verschärfung der energetischen Anforderungen bei der Errichtung und der wesentlichen Änderung von Gebäuden (um etwa 30%)
  • Ausweitung der Pflicht zur Prüfung alternativer Energieversorgungssysteme auf Gebäude bis 50 m² Nutzfläche (bisher 1000 m²)
  • Einführung des Referenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude
  • Erweiterung einzelner Nachrüstpflichten für Gebäude und Anlagentechnik
  • Stufenweise Außerbetriebnahme von Nachtspeicherheizungen
  • Stärkung des Vollzugs durch private Nachweise und durch die Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau
  • Harmonisierung von Bußgeldvorschriften

Mit welchem Zeitdruck an der Verordnung gearbeitet wird, ist dem Entwurf schon auf den ersten Blick anzusehen: Einige Passagen, bei denen die hauptbeteiligten Ressorts (Bau, Wirtschaft, Umwelt) noch keine Einigkeit erzielt haben, sind kursiv gesetzt. ToR

Downloads (alle Stand 18. April 2008)
Entwurf EnEV2009
Begründung EnEV2009
Nichtamliche Lesefassung EnEV2009
Entwurf zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes

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