Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
WÄRMEGESETZ

EEWärmeG ist jetzt amtlich

Am 18. August ist im Bundesgesetzblatt (Jg. 2008 Teil I Nr. 36, S. 1658) das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) vom 7. August 2008 veröffentlicht worden (PDF-Leseversion des Bundesanzeiger-Verlags). Mit dem Inkrafttreten am 1. Januar 2009 müssen bei Neubauten regenerative Wärmequellen genutzt werden. Alternativ können andere Maßnahmen ergriffen werden: Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen, Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung nutzen.

Doch das Wärmegesetz fordert nicht nur, es fördert auch. Das bestehende Marktanreizprogramm (MAP) zur Förderung erneuerbarer Energien wird dazu aufgestockt: Bis zunächst 2012 stehen jährlich bis zu 500 Mio. (aktuell 350 Mio.) Euro Fördermittel zur Verfügung (das aus der Versteigerung von CO2-Emissionszertifikaten durch den Bund stammende Geld finanzieren die Haushalten indirekt über ihre Stromrechnung). Da eigentlich eine Förderung ohnehin vorgeschriebener Maßnahmen haushaltsrechtlich tabu ist, lockt das EEWärmeG im Neubau mit Freiwilligkeit: Wer ein bisschen mehr macht, als es Bundes- oder Landesgesetze vorschreiben, darf die Förderung ebenfalls vollständig in Anspruch nehmen.

Zur Erstinformation hat das Bundesumweltministerium die Endverbraucher-Broschüre Wärme aus erneuerbaren Energien - Was bringt das neue Wärmegesetz veröffentlicht. ToR

Uns interessiert Ihre Meinung!