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FÖRDERUNG

Zuschussförderung für Mini-KWK erneuert

Das Bundesumweltministerium hat die Richtlinien zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen durch eine Neuveröffentlichung im Bundesanzeiger Nummer 194 vom 19. Dezember 2008 verlängert ( zur Richtlinie , zur Themenseite beim BAFA ). Förderfähig sind fabrikneu und serienmäßig hergestellte Neuanlagen bis 50 kW el .

Die Förderung erfolgt mit Festbeträgen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse und besteht aus einer Basis- und einer Bonusförderung, die mit einem Vollbenutzungsstunden-Faktor abgewertet wird, wenn ein Zielwert von 5000 Vollbenutzungsstunden laut Förderantrag nicht erreicht wird. Die Basisfördersätze werden je installiertem kW el in bis zu fünf Stufen kumuliert, was einer degressiv gestuften Förderung entspricht. Kleine Anlagen erhalten somit eine höhere spezifische Förderung. Die Bonusförderung wird für Anlagen mit besonders geringen Schadstoffemissionen gewährt, die den halben Wert der Vorgaben aus der jeweils gültigen TA-Luft für NOx und CO einhalten. ToR



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