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Berufsstände beziehen Stellung zu HOAI-Entwurf

Die Kammern und Verbände der Ingenieure und Architekten haben mit einer gemeinsamen Stellungnahme auf den neuen HOAI-Entwurf vom 23. März 2009 reagiert. Darin bringen sie gegen über dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg zum Ausdruck, dass die Stellungnahme unter Zurückstellung von Bedenken im Einzelnen als Beitrag zu verstehen ist, um die zügige Verabschiedung der Verordnung sicherzustellen.

Zwar haben sich die Berufsstände gegenüber dem Entwurf vom Februar 2008 (BMWi erzürnt Ingenieure und Architekten) bei wichtigen Forderungen durchgesetzt, aber längst sind nicht alle, vor einem Jahr noch als unverhandelbar deklarierte Positionen, im aktuellen HOAI-Entwurf berücksichtigt. Doch in der neuerlichen Bewertung sind die Kammern und Verbände offensichtlich zu dem Schluss gekommen, dass die noch offenen Forderungen das Risiko eines Scheiterns der HOAI-Novelle nicht wert sind. So wird in dem Schreiben an zu Guttenberg angedeutete, dass Punkte, die in der jetzigen Novellierung nicht mehr berücksichtigt werden können, aber von entscheidender Bedeutung für die Berufsausübung sind, notfalls mit dem angekündigten Gutachten1) geklärt werden können. Zu diesen noch nicht durchgesetzten Punkten gehören:

  • Dass die Verschiebung der Leistungen für Umweltverträglichkeitsstudien, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessungstechnische Leistungen in eine unverbindliche Anlage zur HOAI nicht vorgenommen wird,
  • die Beibehaltung von Regelungen über Abschlagszahlen (aktuell müssten Planer ihre Leistungen gegebenenfalls bis zu Vollendung des Werks vorfinanzieren),
  • die Beibehaltung der Vorschriften zur örtlichen Bauüberwachung in §57 (Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen) und
  • die Sicherstellung der Kompensation durch den Wegfall von §10 Abs. 3a (Anrechenbarkeit vorhandener Bausubstanz).

In diesem Zusammenhang haben die Kammern und Verbände vom Bundeswirtschaftsminister gefordert, das Modernisierungsgutachten 1) auch in der Kabinettsvorlage der 6. HOAI-Novelle zu berücksichtigen. Indes werden die Planer weitere Abstriche hinnehmen müssen: Nach der Analyse der Kammern und Verbände geht die lineare Anhebung aller Honorarsätze um 10% nicht mit einer Honorarerhöhung in gleichem Umfang einher, da die Novelle an vielen Stellen auch zu Honorarkürzungen führen wird. Neben der Streichung von §10 Abs. 3a (alt) wird u.a. der Wegfall der Zuschläge nach §25 Abs. 2 (alt) und §55 Abs. 4 (alt) Honorarminderungen mit sich bringen. ToR

1) Mit dem Gutachten sollen nach der Verabschiedung der 6. HOAI-Novelle die Leistungsbilder modernisiert und die Honorare wirtschaftlich angepasst werden.

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Dokumente zum Download
Brief der Kammern und Verbände an den Bundeswirtschaftsminister
Stellungnahme der Kammern und Verbände zum neuen HOAI-Entwurf
HOAI-Entwurf, Stand 18. März 2009 (Verbände-Version)
HOAI-Anlage-Entwurf, Stand 19. März 2009 (Verbände-Version)
Begründung des HOAI-Entwurfs, Stand 18. März 2009 (Verbände-Version)

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