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FÖRDERUNG

VdZ-Formular für Hydraulischen Abgleich

Die KfW-Förderbank wird ab Oktober 2009 für die Förderung des Hydraulischen Abgleichs von Heizungsanlagen die Bestätigung des Fachunternehmens auf einem von der VdZ (Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft) entwickeltem Formular (Download) verlangen. (Der Einbau, bzw. die Nachrüstung mit energieeffizienten Komponenten, beispielsweise Hocheffizienzpumpen und / oder elektronischen, zeitgesteuerten Raumtemperaturreglern, setzt keinen Hydraulischen Abgleich voraus. Siehe auch: KfW fördert Heizungsoptimierung)

KfW verweist für Hydraulischen Abgleich auf VdZ
Künftig verweist die KfW, wenn die Förderbedingungen einen Hydraulischen Abgleich verlangen, auf die VdZ-Homepage www.intelligent-heizen.info und die dort zur Verfügung stehenden Informationen. In einem VdZ-Gespräch mit Vertretern der KfW und des Bundesbauministeriums konnte dazu aufgrund der zurückliegenden Erfahrungen ein neues Verfahren zur Durchführung des Hydraulischen Abgleichs abgestimmt werden. Basis war ein von einer VdZ-Projektgruppe erarbeiteter Vorschlag. Um die Förderfähigkeit einfach nachvollziehbar beurteilen zu können, wurde das Prinzip der Fachunternehmerbescheinigung zugrunde gelegt. Die Unterschrift des Fachbetriebs ist für die KfW das Kriterium, dass die Förderfähigkeit gegeben ist. Bestandteil der Bestätigung des Hydraulischen Abgleichs ist die bereits bekannte VdZ-Leistungsbeschreibung (Seite 2 im Download), die bisher allein Grundlage für die Fördermittelvergabe war. Die Sicherstellung der Qualifikation der Fachbetriebe ist Aufgabe der Wirtschaftskreise. Vom ZVSHK wurde dazu ein Qualifizierungskonzept erarbeitet.

Noch mehr Gewicht für Hydraulischen Abgleich
Ein großer Schritt zu einer erheblich besseren Nutzung der Einsparpotenziale nach einer Ertüchtigung der Gebäudehülle: Künftig will die KfW auch bei der Förderung von Wärmedämmmaßnahmen (Gebäudehülle, Fenster) einen Hydraulischen Abgleich fordern, damit die (Einstellung der) Heizungsanlage an die neuen Bedingungen angepasst wird. In der EnEV 2009 (gültig ab 1. Oktober 2009) ist der Hydraulische Abgleich bereits Bestandteil der Referenzgebäudeverfahren für Wohn- und Nichtwohngebäude. ToR


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