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Honorarordnung

Ahoi HOAI

Nun gilt sie, die neue HOAI. Mit der Veröffent­lichung im Bundesgesetzblatt am 17. August ist sie einen Tag später in Kraft getreten – fast 14 Jahre nach der letzten Novelle mit Einfluss auf die Höhe des Honorars. Zwischendurch sollte sie mal ganz offiziell, mal durch die Hintertür abgeschafft werden. Um 10 % höhere Honorare soll sie bringen, sagen die verantwortlichen Politiker im Bundeswirtschafts- und im Bundesbauministerium. Sie werden kaum Recht behalten. Noch geht die Meinung innerhalb der Branche aber ausein­ander, in welchem Umfang sich die Anhebung der Tafelwerte um 10 % im Gesamtkontext der Novelle auswirkt. Sogar Minus-Prognosen existieren.

Auch wenn man davon ausgeht, dass es bei gleichem Leistungsumfang zu einer besseren Honorierung kommt, auf die Bilanzen der Ingenieurbüros hat die HOAI-Novelle zunächst kaum Auswirkungen: Jetzt müssen erst einmal die Verträge nach altem Recht bedient werden. Und die gibt es reichlich. Die öffentlichen Auftraggeber haben in den letzten Wochen jede Möglichkeit genutzt, Verträge einzutüten. Hatte man früher mit Akquiseleis­tungen keinerlei Ansprüche, sichern sie jetzt den öffentlichen Auftraggebern altes Recht.

Lange mussten Architekten und Ingenieure auf eine Reform der HOAI warten. Was jetzt in Kraft getreten ist, ist besser als eine Abschaffung der Honorarordnung, aber in vielen Punkten kein Schritt nach vorne. Es bleibt zu hoffen, dass die künftige Bundesregierung erfolgreicher bei der Reform der Reform ist.

Das Preisrecht ist mit der neuen HOAI erhalten geblieben, es wurde aber aufgeweicht. Prinzipiell ist es zu begrüßen, wenn Ingenieure und Architekten ihr Honorar stärker beeinflussen können. Doch neben dem Verhandlungsgeschick und guter Vernetzung wird wohl die Nachfrage auf dem Markt den größten Einfluss auf die Honorarhöhe haben. Genau dieses wollten vor vielen Jahren die Väter der HOAI verhindern, als rege Bautätigkeit Architekten- und Ingenieurleistungen verteuerten. Nach den gleichen Marktmechanismen wird eine geringe Auslastung der Ingenieurbüros die Preise für Planungsleistungen unter Druck setzen. Das war inoffiziell auch bisher so. Jetzt wurde es aber legalisiert und gleichzeitig hat die Novelle den Rechtsweg erschwert.

Das Bundeswirtschaftsministerium spricht ­sogar von „Honorarfreigabe“. Hartmut Schauerte, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie in der Sitzung des Bundesrats am 12. Juni 2009 zur Verabschiedung der HOAI: „Klar ist, dass mit der Honorarfreigabe die Verantwortung jedes Ingenieurbüros deutlich steigt, durch die Aushandlung angemessener und sachgerechter Vertragskonditionen in jedem Einzelfall für eine auskömmliche Honorierung der eigenen Leistungen zu sorgen. Ich bin fest davon überzeugt, dass diese erhöhte Verantwortung auf längere Sicht sogar zu einer besseren wirtschaftlichen Situation der Büros beiträgt.“

Auf längere Sicht? Auch das wäre nur ein schwacher Trost. Doch zuvor muss auch noch nachgebessert werden. So relativierte Schauerte im Bundesrat nur eine Minute später: „Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Büros die mit der neuen HOAI gegebenen Chancen für markt- und sachgerechte Honorarbedingungen nutzen und dass wir bei den technischen Fragestellungen in diesem Zusammenhang in der nächsten Legislaturperiode zu einer modernen Entwicklung kommen, die tragfähig und wettbewerbsfähig ist.“ Tragfähig erst mit der Reform der Reform…

Besonders ärgerlich ist allerdings, dass sich jetzt tausende Ingenieurbüros in eine neue HOAI einarbeiten müssen, die nach dem Willen des ­Bundesrats und den Ankündigungen der Bundesregierung schon bald wieder überarbeitet wird. Die Europatauglichkeit hätte man mit einem einzigen Inländer-Paragrafen erzielen können. Wenn es der Bundesregierung in dieser Reform tatsächlich um eine 10%ige Honoraranhebung gegangen wäre, hätte man sie ganz einfach und vollkommen transparent schon vor einem Jahr realisieren können. Ein Zusatzparagraf hätte lediglich alle Honorare nach bisheriger HOAI mit dem Faktor 1,1 multiplizieren müssen. Statt 77 Seiten im Bundesanzeiger hätten dann maximal zwei ausgereicht. Ab dann hätte man zügig und sorgfältig den dringend erforderlichen Reformbedarf angehen können.

Ihr

Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner

Sie sind anderer Meinung?
Ich freue mich darauf:
vorlaender@tga-fachplaner.de

Weitere Informationen enthält unser TGA-Dossier zur HOAI, das Sie auf https://www.tga-fachplaner.de/ mit dem Webcode 717 aufrufen können.

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