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FÖRDERUNG

MAP: Weniger Geld und strengere Regeln

Heute tritt ein novelliertes Marktanreizprogramm (MAP) für erneuerbare Energien im Wärmemarkt in Kraft. Für das verantwortliche Bundesumweltministerium (BMU) ist es „eine kleine Richtliniennovelle mit wenigen Änderungen“. Wer genau hinschaut, wird allerdings feststellen, dass der Kern der Novelle nicht nur den Kesseltauschbonus für Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung betrifft, wie es das BMU darstellt. Für die Hersteller von Gas- und Ölbrennwertheizkesseln mag der aufgeschobene Ausstieg aus dem Kesseltauschbonus trotz reduziertem Förderbetrag ein Lichtblick sein, insgesamt wird das MAP allerdings kaum etwas dazu beitragen können, um die im 2. Halbjahr 2009 eingebrochene Nachfrage nach Heizsystemen auf der Basis von Umweltwärme und erneuerbaren Energien wieder anzukurbeln (Heizungsmarkt für Erneuerbare eingebrochen).

Die Änderungen in der Übersicht

  • Kesseltauschbonus: Rückwirkend zum 1. Januar 2010 wird der ursprünglich bis Ende 2009 befristete Kesseltauschbonus in reduzierter Form bis zum 30. Dezember 2010 fortgeführt. Mit dem Kesseltauschbonus wird eine zusätzliche Förderung für eine Solarkollektoranlage gewährt, wenn gleichzeitig ein alter Heizkessel gegen einen neuen Brennwertheizkessel (Öl, Gas) ausgetauscht wird. Künftig gibt es 400 Euro (bisher 750 Euro) wenn die Solarkollektoranlage zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung verwendet wird. Solarkollektoranlage zur ausschließlichen Trinkwassererwärmung erhalten keinen Kesseltauschbonus mehr (bisher 375 Euro). Die Kombination einer Solarkollektoranlage und eines Biomassekessels bzw. einer effizienten Wärmepumpe erhält weiterhin den Kombinationsbonus von 750 Euro.
  • Wärmepumpen (Höchstsätze): Bei Wärmepumpen in Einfamilienhäusern werden die Förderhöchstbeträge um 20 % abgesenkt, die Förderung je Quadratmeter Wohnfläche bleibt jedoch unverändert. Im Einfamilienhaus wurden bisher bis zu 150 m2 Wohnfläche mit einer Förderung bedacht, jetzt sind es nur noch 120 m2. Die Förderhöchstbeträge für Wohngebäude mit mehr als einer Wohneinheit richten sich zukünftig nach der Zahl der Wohneinheiten und wurden als Festbeträge neu gestaltet. Auch hier bleibt die Förderung je Quadratmeter Wohnfläche unverändert (bei gasbetriebenen Luft/Wasser-Wärmepumpen erhöhen sich die Fördersätze). Die neuen Förderhöchstbeträge gelten für Anträge, die ab dem 22. Februar 2010 gestellt werden (Antragseingang beim BAFA).
  • Wärmepumpen (Flächenberechnung): Die Höhe der Förderung bemisst sich – wie bisher – an der Wohn- und Nutzfläche, die durch die geförderte Wärmepumpe beheizt wird. Ab dem 22. Februar 2010 ist der Nachweis der Wohn- und Nutzfläche durch Vorlage einer Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) vom 25. November 2003 (für Wohngebäude) bzw. des Energiebedarfsausweises (für Nichtwohngebäude) zu erbringen. [Anmerkung: Danach gehören zur Wohnfläche auch die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen.] Abweichend hiervon wird auch eine Nutzflächenberechnung nach DIN 277 zugelassen. Bisher erfolgte der Nachweis der Wohn- und Nutzfläche „durch geeignete Unterlagen (z.B. Grundrisspläne, Kaufverträge etc.)“.
  • Wärmepumpen (Prüfzertifikate): Für die Innovationsförderung gilt ab dem 22. Februar 2010 (Antragseingang biem BAFA), dass die Förderung nur dann gewährt wird, wenn der COP-Wert der Wärmepumpe mindestens 4,7 beträgt und dies mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachgewiesen wurde. Der Nachweis des EHPA (European Quality Label for Heat Pumps) Wärmepumpen-Gütesiegels wird als gleichwertiger Nachweis anerkannt. Bisher musste nur die Jahresarbeitszahl von 4,5 im Bestand und von 4,7 im Neubau nachgewiesen werden.
  • Wärmepumpen (Prüfzertifikate): Auch die Basisförderung für Wärmepumpen wird ab dem 1. Juli 2010 (Antragseingang beim BAFA) nur dann gewährt, wenn der COP-Wert der Wärmepumpe mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachgewiesen wurde. Ein COP-Mindestwert ist aber nicht nachzuweisen. Der Nachweis des EHPA (European Quality Label for Heat Pumps) Wärmepumpen-Gütesiegels wird als gleichwertiger Nachweis anerkannt.
  • Effizienzbonus: Die Anforderungen an die Gewährung des Effizienzbonus wurden an die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) angepasst und verschärft. Sie gelten ab dem 1. Juli 2010. Bei Wärmepumpenanlagen wird der Effizienzbonus nicht mehr an besondere Jahresarbeitszahlen geknüpft. Mit Wirkung vom 22. Februar 2010 (Antragseingang beim BAFA) wird kein Effizienzbonus mehr für Nichtwohngebäude gewährt. Hintergründe sind die geringe Nachfrage und der sehr hohe Prüfungsaufwand.
  • Umwälzpumpenbonus: Die Bonusförderung für besonders effiziente Umwälzpumpen wird zum 30. Juni 2010 eingestellt. Von der Streichung nicht betroffen ist der Bonus für besonders effiziente Solarkollektorkreispumpen.
  • Hydraulischer Abgleich: Mit dem Auslaufen des Bonus für effiziente Umwälzpumpen werden dessen Anforderungen stufenweise zur Fördervoraussetzung. Ab dem 1. Juli 2010 gilt: Die Förderung für Biomasseanlagen bis 100 kW, Wärmepumpen und der Kesseltauschbonus sowie der Kombinationsbonus werden nur gewährt, wenn ein Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage vorgenommen wurde. Ab dem 1. Januar 2011 gilt: Die Förderung für Biomasseanlagen, effiziente Wärmepumpen und der Kombinationsbonus werden nur dann gewährt, wenn die Umwälzpumpen (nicht die Solarkollektorkreispumpen und Speicherladepumpen) hohe Effizienz-Anforderungen (entsprechend der Effizienzklasse A) erfüllen und ein Hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde.

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Februar 2009 (Download).

Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 17. Februar 2010 (Download).

Rekordbilanz 2009...
In der Jahresbetrachtung 2009 endete das MAP für erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit einer Rekordbilanz. Durch das BAFA wurden 270.000 Solarkollektoranlagen, Biomasseheizkessel und Wärmepumpen mit Investitionszuschüssen gefördert. Im KfW-Programm Erneuerbare Energien, Programmteil Premium, wurden nach den MAP-Förderrichtlinien 2100 Darlehenszusagen für größere, meist gewerbliche und kommunale Investitionen in einem Volumen von fast 300 Mio. Euro (entspricht nicht dem Fördervolumen) vergeben. Insgesamt wurde laut BMU in beiden Programmteilen des MAP ein Investitionsvolumen von über als 3 Mrd. Euro ausgelöst, erheblich mehr als im 2008 (1,6 Mrd. Euro).

...Absturz 2010?
Eigentlich wurden nur bei den Wärmepumpen die Höchstsätze gekürzt, könnte man argumentieren. Denn der Kesseltauschbonus, immerhin im letzten Jahr 55.300 Mal beantragt, wurde faktisch nicht gekürzt, sondern in reduzierter Form verlängert. Fast 100.000 Mal wurde der Umwälzpumpenbonus beantragt, der fällt nun bald weg, seine Anforderungen werden aber erst Anfang 2011 Pflicht. Das BMU begründet die Streichung damit, dass der Bonus in den zwei Jahren seines Bestehens die Ausrüstung der förderbaren Anlagen mit besonders effizienten Pumpen erfolgreich angereizt und damit seinen Zweck erreicht habe. Wie der Markt auf das halbe Jahr ohne Förderung und ohne Zwang reagiert, bleibt abzuwarten. Die Pumpenhersteller werden es hinterher berichten können. Faktisch sinkt jedenfalls die Förderung einer identisch ausgestatten Anlagen ab dem 1. Juli 2010. Auch die Nachfrage vor dem Auslaufen wird kaum boomen. In der Vergangenheit dauerte es stets mehrere Monate, bis sich neue Förderkriterien absatzwirksam im Markt herumgesprochen haben.

Hydraulischer Abgleich wird allgemeine Fördervoraussetzung
Dass der Hydraulische Abgleich verpflichtend wird, ist konsequent. Bei den KfW-Programmen wurde dies schon vorgelegt. Da er im MAP ab Antragsdatum Jahresmitte zur Fördervoraussetzung für alle Wärmeerzeuger wird, bleibt Unternehmen ohne eine entsprechende Qualifikation nur noch wenig Zeit, denn die Anlagen gehen viele Wochen vor dem Antragsdatum in die Planung und Ausführung. Unterm Strich wird dieser Teil der Richtlinienänderung allerdings dazu führen, dass sich die Heizungsanlagen zur Nutzung von Umweltwärme und erneuerbaren Energien gegenüber konventionellen Systemen verteuern. Das Gegenteil ist das erklärte Ziel des MAP.

Fördergeld verliert an Wert
Mit jedem Änderungsdatum wird das MAP ein Stück bürokratischer. Damit verliert das Fördergeld in der Gesamtbetrachtung an Wert, auch wenn die Fördersätze konstant bleiben. Niedrige Heizöl- und Erdgaspreise wirken in selber Weise. Besonders bitter dürfte den kleinen Herstellern maßgeschneiderter Wärmepumpen die Beibringung eines Prüfzertifikats eines unabhängigen Prüfinstituts aufstoßen. Ohne eine besondere Regelung werden sie und ihr Innovationspotenzial schlagartig von der Förderung abgeschnitten. Ganz neue Impulse haben der Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH) und der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) Ende Juni von der Bundesregierung in einer Resolution gefordert, um die Heizungsmodernisierung anzukurbeln (Resolution zum Wärmemarkt). In der MAP-Novelle wurden sie ignoriert. ToR

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