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Energiewende / Steuerbonus

ZVSHK kritisiert Bundesratsablehnung

Am 8. Juli 2011 hat das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen“ im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Damit wurde die notwendige Länderzustimmung zu dem Gesetz (erwartungsgemäß) aufgeschoben (Bericht von TGA Fachplaner). Bei einer Annahme hätte das Steuergesetz rückwirkend zum 6. Juni 2011 in Kraft treten können. „Das ist ein verpatzter Start in die Energiewende. Wir hätten uns für Investoren und Öffentlichkeit ein klares Aufbruchssignal gewünscht“, sagt Elmar Esser, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK).

Ablehnung verschiebt Modernisierungen


Der Widerstand der Länder gegen das Steuergesetz nehme der angestrebten Energiewende im Wärmemarkt ihre Durchschlagskraft, kritisiert der ZVSHK. „Investoren und Modernisierer werden jetzt zunächst abwarten, welcher politische Kompromiss in den nächsten Monaten ausgehandelt wird“, prognostiziert Esser. In Vertretung von 50.000 SHK-Handwerksbetrieben appelliert der ZVSHK an die politischen Parteien, die Energiewende nicht weiter zu zerreden. „Vor dem Hintergrund der aktuellen Steuersenkungsdiskussion und den milliardenschweren Finanzhilfen für EU-Mitgliedsstaaten ist es für die Verbraucher nur noch schwer nachzuvollziehen, dass ausgerechnet das zukunftsweisende Thema Energiewende zum Zankapfel zwischen Bund und Ländern wird“, betont der ZVSHK-Hauptgeschäftsführer.

Ablehnung mit Ansage


Die Ablehnung des Gesetzesentwurfs durch den Bundesrat kam allerdings nicht überraschend. Zum einen fordert die Länderkammer, dass den Ländern und Kommunen durch das Gesetz entstehende Mindereinnahmen vom Bund vollständig auszugleichen sind. Zurzeit würden die Länder und Kommunen 57,5 % der direkten Mindereinnahmen tragen. Zum anderen fordert die Länderkammer eine vom Einkommen unabhängige steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen durch selbstnutzende Wohneigentümer. Das Gesetz solle so ausgestaltet werden, dass der Fördervorteil unabhängig von der Steuerprogression für alle steuerpflichtigen Eigentümer gleich hoch ausfällt. Beide Forderungen hatte der Bundesrat unmittelbar nach der Vorlage des Gesetzesentwurfs vor rund einem Monat vorgetragen, sie wurden jedoch abgelehnt. Dem Bundesrat die Widerstands-Rolle zuzuschieben, greift deswegen aus Sicht der TGA-Redaktion zu kurz. ■

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