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DEPV / TÜV Rheinland

Belüftungen für Pellet-Lager nachrüsten

Für den Energieträger Holzpellets gelten wie für alle anderen Brennstoffe Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit Heizung und Lagerraum. Hierauf weist der Branchenverband Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) hin. Gemeinsam mit dem TÜV Rheinland wurden dazu „Sicherheitsratschläge für Pellet-Lageranlagen“ (mit einer Lagermenge < 10 t) erarbeitet. Darin empfiehlt der TÜV für Pelletlager, die an eine Außenwand grenzen, belüftete Deckel auf die Kupplungsstutzen einzubauen bzw. diese nachzurüsten.

Lagerräume vor dem Betreten lüften!


Pelletlagerräume sind außer für zweckgebundene Tätigkeiten (Reinigung, Störungen) nicht zum Betreten und zum Aufenthalt gedacht. Durch Fehlfunktionen von Heizungen, aber auch durch natürliche Emissionsvorgänge von Holzpellets, die auf die Oxidation von ungesättigten Fettsäuren im Holz beruhen, kann es vor allem in selbstgebauten Lagern zu unangenehmen Gerüchen oder sogar zu einer gesundheitsschädlichen Gasentwicklung kommen. Auch wenn normalerweise keine gesundheitliche Gefahr besteht, kann dies nie ausgeschlossen werden. In Lagerräumen mit Pelletmengen bis zu 10 t ist das Risiko laut DEPV mit einfachen Maßnahmen zu entschärfen. Wie, das zeigen die Sicherheitsratschläge auf, die vom TÜV Rheinland gemeinsam mit dem DEPV entwickelt wurden. Als wichtigste Maßnahme sollte vor dem Betreten der Lagerraum für 15 Minuten gelüftet werden.

Belüftete Deckel als neue Sicherheitsmaßnahme


Als neue Sicherheitsmaßnahme schlägt der TÜV zudem vor, belüftete Deckel auf die Füll- und Absaugstutzen im Außenbereich des Hauses anzubringen. Die Deckel erzeugen durch ihre Luftdurchlässigkeit Druckunterschiede. Hierdurch kommt es im Lager zu einem natürlichen Luftaustausch, der sowohl Geruchsbelästigung als auch Gaskonzentrationen unterbindet. Die Konstruktion des Deckels verhindert sowohl Wassereintritt und Eisbildung als auch das unerwünschte Eindringen von Tieren. Der DEPV weist darauf hin, dass die belüfteten Deckel ab sofort im neu eingerichteten Internetshop des Deutschen Pelletinstituts (DEPI) unter www.depi.de/shop bezogen werden können (ab 13,59 Euro/Stück), um eine umfassende Verbreitung der Deckel bei den Anlagenbesitzern zu gewährleistet (DEPV-Informationsblatt Belüftete Deckel für Brennstofflagerraum Holzpellets ).

Sicherheitsratschläge von DEPV / TÜV Rheinland für Pellet-Lageranlagen mit Lagermengen bis 10 t:
  • Mindestens zwei Kupplungsstutzen (Füll- und Absaugstutzen) mit Lüftungsöffnungen von je 20 cm2 freie Öffnungsfläche einbauen bzw. umrüsten.
  • Vor Betreten des Lagerraumes die Pelletheizung und Fördereinrichtung abschalten sowie die Zugangstür eine Viertelstunde vorher öffnen.
  • Füll- und Absaugstutzen elektrisch erden mit mindestens 4 mm2 Kupferader an der Hauspotenzialschiene.
  • Beim Säubern des Lagerraumes vom Pelletstaub Staubmaske tragen.
  • Fördereinrichtungen und elektrische Betriebsmittel regelmäßig vom Pelletstaub befreien.
  • Füllstandskontrolle über eine fest verschlossene Sichtscheibe (Bullauge) durchführen.

Warnschilder und Lager-Broschüre


Beim DEPV sind zudem kostenlose Warnschilder für den Pelletlagerraum zu beziehen, die an keiner Türe zu diesen Räumlichkeiten fehlen sollten. Wichtige Tipps für Planung, Anschaffung und Betrieb eines Pelletlagers sind in der Broschüre Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets nachzulesen. Aufgrund der hohen Anforderungen an Pelletqualität und Lagersicherheit rät der DEPV Verbrauchern auf Fertiglagersysteme zurückzugreifen und Lager nicht im Eigenbau zu erstellen.

VDI-Richtlinie für größere Pellet-Lagerräume


Die Sicherheitsratschläge für Pelletlagerräume (bis 10 t) basieren auf den Ergebnissen eines Forschungsprojektes des DEPV, das im Verbund mit der Georg-August-Universität Göttingen bearbeitet wird. Im Laufe dieses Jahres wird ergänzend dazu eine Richtline des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) erstellt, in der weitergehende Vorschriften für größere Pelletlager (> 10 t) beschrieben werden. ■