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BWP

Qualitätspaket für Geothermiebohrungen

Angesichts der jüngsten Schadensfälle im Zusammenhang mit Geothermiebohrungen in Baden-Württemberg und der Reaktion des zuständigen Umweltministeriums (Bericht von TGA Fachplaner) hat der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) Maßnahmen beschlossen, die das Risiko weiter minimieren. Zurzeit gibt es rund 250.000 erdgekoppelte Wärmepumpen in Deutschland, Schadenereignisse sind dabei laut BWP äußerst selten. BWP-Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski: „Wir bedauern die Schadensfälle in Baden-Württemberg außerordentlich. Seit Jahren erinnern wir an die Qualitätssicherung. Es gibt aber leider immer noch einige Firmen, die sich nicht an die Standards halten. Daher haben wir mit sofortiger Wirkung die Aufnahmekriterien für unsere BWP-Mitglieder im Bohrbereich deutlich verschärft.“

Verbindliches Qualitätspaket BWP-Mitglieder


Mit sofortiger Wirkung ist für die BWP-Mitglieder ein Qualitätspaket in Kraft getreten, das die am 8. September 2011 vom Baden-Württembergischen Umweltministers Franz Untersteller veröffentlichten Forderungen umsetzt ( Link zu der Veröffentlichung ). Untersteller will damit die Gebäude- und Wohnungseigentümer vor Bohrungsschäden schützen. Das BWP-Qualitätspaket für sichere Erdwärmesonden-Bohrungen umfasst qualitätssichernde Maßnahmen in den Bohrunternehmen, wie die Anwendung des überarbeiteten DVGW-Arbeitsblatts W120 Teil 2 (zurzeit Entwurf von 12-2010, Hinweisartikel in der Fachzeitschrift energie|wasser-praxis ), nach der die Bohrfirmen mittels externer Auditoren überprüft werden. Darüber hinaus müssen Bohrfirmen für ihre BWP-Mitgliedschaft eine „ausreichende“ Haftpflichtdeckung nachweisen.

Zusätzliche Erdwärmesonden-Bohrversicherung


Neben den Auflagen für Bohrunternehmen können Bauherren eine spezielle, vom BWP initiierte Bohrversicherung abschließen, die auch dann haftet, wenn kein Verschulden vorliegt oder nachgewiesen werden kann. Bei auftretenden Schäden tritt diese Versicherung, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, sofort ein. „In einem Schadensfall brauchen die unbeteiligten Dritten eine schnelle und unbürokratische Soforthilfe. Genau das leistet unsere neue Erdwärmesonden-Bohrversicherung“, so Stawiarski. Der BWP hat diese Versicherung mit der Dr. Friedrich E. Hörtkorn GmbH und der Waldenburger Versicherung AG ins Leben gerufen, um die bisherige Lücke der Absicherung von Schadensfällen ohne oder mit nicht zweifelsfrei zuordenbarem Verschulden abzusichern. Diese Versicherung kann für jede Erdwärmesonden-Bohrung abgeschlossen werden, die ein qualitativ hochwertiges Bohrunternehmen durchführt. Für BWP-Mitglieder ist sie in jedem Fall Pflicht, wo eine Bohrung über die erste Grundwasser-Schicht hinausreicht.

Geothermie-Branche will schnelle Einigung


Darüber hinaus wird der BWP seine Schulungsaktivitäten für die oberflächennahe Geothermie verstärken und kann bei Fragen rund um Erdwärmesonden-Bohrungen fachkundige Ansprechpartner empfehlen. „Uns und der Geothermie-Branche ist daran gelegen, möglichst schnell eine Einigung zu finden, denn derzeit stehen durch die Tiefenbegrenzung zahlreiche Bohrprojekte in Baden-Württemberg still. Aus diesem Grund haben wir die Forderungen von Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller rasch umgesetzt“, betont Stawiarski. Das vom BWP beschlossene Qualitätspaket stelle sicher, dass künftige Geothermie-Bohrungen kein unkalkulierbares Risiko für Bauherren und Dritte sind. Stawiarski: „Die Mindestkriterien für Bohrunternehmen, die Versicherung und die Schulungsaktivitäten für oberflächennahe Geothermie bringen Sicherheit.“

Das BWP-Qualitätspaket


  1. Der BWP fordert von seinen Bohrunternehmen eine Haftpflichtversicherung von 5 Mio. Euro, bei mehr als 5 Bohrgeräten von 10 Mio. Euro.
  2. Der BWP fordert von seinen Mitgliedern die einheitliche Umsetzung des VDI-Arbeitsblatts 4640
  3. Die Bohrfirmen des BWP müssen ab sofort die verschärften Bedingungen des noch in Abstimmung befindlichen DVGW-Arbeitsblatt W120 Teil 2 (Gelbdruck) erfüllen.
  4. Der BWP wird die eigenen Mitglieder mithilfe von Auditoren auf der Grundlage des DVGW-Arbeitsblattes W120-2 überprüfen lassen.
  5. Darüber hinaus richtet der BWP zur sofortigen, unbürokratischen Hilfe bei Bohrschäden eine Versicherung ein, die auch verursacherunabhängige Schäden abdeckt. Bei Bohrungen über mehrere Grundwasserstockwerke ist diese für BWP-Mitglieder verpflichtend.
  6. Das BWP-Schulungsangebot wird im Bereich der oberflächennahen Geothermie verstärkt. ■