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Bundesvereinigung Bauwirtschaft

“Schluss mit dem Schwarze-Peter-Spiel!“

„Die Politik darf sich nicht wundern, wenn Bürger und Unternehmer sich von ihr abwenden. Das Schwarze-Peter-Spiel, das Bundesregierung wie Opposition derzeit zu einem einzigen Gesetz aufführen, ist der Politik nicht würdig. Bei uns entsteht der Eindruck, weder Regierung noch Opposition wollen die energetische Gebäudesanierung fördern und versuchen gerade, den Schwarzen Peter dem jeweils anderen zuzuschieben.“ Dieses erklärte der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, im Vorfeld der Tagung des Vermittlungsausschusses am 22. November 2011 über das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden“ (Bericht von TGA Fachplaner).

Bauinvestitionen generieren Einnahmen für den Staat


Schneider: „Durch die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden wird ein signifikanter Beitrag zur Erreichung der ambitionierten energie- und klimapolitischen Ziele von Bund und Ländern erreicht, da das größte Einsparpotenzial im Gebäudebestand liegt. Darüber hinaus wird ein erheblich größeres Potenzial an privaten Investitionen generiert, als dies allein durch die KfW-Förderung möglich ist. Nur mit diesen privaten Investitionen kann das Sanierungstempo signifikant erhöht werden. Derart getätigte Bauinvestitionen schaffen darüber hinaus Arbeitsplätze im regional ansässigen mittelständischen Bau- und Ausbauhandwerk, wodurch zusätzliche Steuereinnahmen und höhere Sozialabgaben generiert werden.“

Bauwirtschaft fordert Änderungen am Gesetz


Die deutsche Bauwirtschaft fordert auch, Änderungen an dem vom Bundestag am 30. Juni 2011 beschlossenen und vom Bundesrat am 8. Juli 2011 abgelehnten Gesetz vorzunehmen. Dazu gehört für den Verband, der die Interessen von rund 300.000 mittelständischen, Inhaber geführten Bau- und Ausbauunternehmen vertritt, die steuerliche Absetzbarkeit von Einzelmaßnahmen, das Abrücken vom geforderten KfW-Standard 85, die Einbeziehung des Ersatzneubaus sowie von Gebäuden bis zum Baujahr 2001 in die Förderung. ■