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VBI

Ingenieur-Honorare sind unangemessen

„Die Wettbewerbsfähigkeit unabhängiger deutscher Planungsbüros und Ingenieurgesellschaften darf nicht länger eingeschränkt sein. Umsatzrenditen von durchschnittlich 2,2 %, wie jetzt vom AHO veröffentlicht, sind für Unternehmen dramatisch, weil sie der Substanz der Büros massiv schaden. Es fehlen Mittel für Investitionen, für Fortbildung und das Gehaltsniveau ist oft so niedrig, dass unabhängige Planungsbüros kaum mit anderen Arbeitgebern konkurrieren können. Darum muss das Bundeswirtschaftsministerium das anstehende Gutachten zur Ermittlung der erforderlichen Honorarhöhen im Zuge der aktuellen Novellierung der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure HOAI unverzüglich beauftragen. Der Zeitplan für die HOAI-Novellierung darf keinesfalls gefährdet werden.“ Dies sagte am 23. Dezember 2011 heute die kommissarische VBI-Hauptgeschäftsführerin Sabine von Berchem in Berlin.

HOAI-Reform 2009 muss dringend reformiert werden


Das Bundeswirtschaftsministerium plant gemäß Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP die 2009 novellierte HOAI in dieser Legislaturperiode fortzuschreiben. Hintergrund dafür ist, dass die Honorare vor zwei Jahren völlig unzureichend nur als Abschlag erhöht wurden. Eine Analyse der Kostenstruktur der Ingenieur- und Architekturbüros und eine realistische Bewertung der erforderlichen Honorare blieben aus. Die gültige HOAI basiert auf Daten von 1996. In 13 Jahren wurden die Honorare nur um 10 % erhöht, was einer jährlichen Steigerung von rund 0,8 % entspricht. Gleichzeitig sind die Anforderungen erheblich gestiegen.

Verordnete Billigpreise für Ingenieurleistungen


„Die aktuelle HOAI bewertet die Leistungen der Büros in vielen Bereichen viel zu gering. Ingenieure müssen ihre Arbeit gesetzlich bedingt zu Billigpreisen erbringen. Das schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland in erheblichem Maße, denn unsere Unternehmen können sich so nicht gesund entwickeln und konkurrenzfähig im Wettbewerb bestehen. Der VBI fordert das Wirtschaftsministerium auf, den Zeitplan für die HOAI-Novellierung bis Mitte 2013 einzuhalten und das erforderliche Gutachten zur Überprüfung der Honorarstruktur unmittelbar zu beauftragen“, so von Berchem.

Ausschreibungspanne des BMWi


Auf der traditionellen AHO-Herbsttagung am 1. Dezember 2011 hatte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) einen Fehler bei der Ausschreibung des Gutachtens zur Überprüfung der Honorarstruktur eingestanden. Zurzeit läuft deswegen eine neue Ausschreibung. Der Zeitplan für eine HOAI 2013 wird dadurch erheblich belastet, die Novellierung ist nur noch durch Abspecken bei dem Honorargutachten und paralleles Arbeiten an der materiell-rechtliche Überarbeitung der Verordnung einzuhalten. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Ernst Burgbacher MdB gab trotzdem auf der AHO-Herbsttagung 2011 ein deutlichen Bekenntnis zur Reform der HOAI in der laufenden Legislaturperiode bis Mai 2013 ab: „Der [neue] Zeitplan ist ehrgeizig, aber machbar. Ich verspreche: Der Zeitverzug wird an anderer Stelle wieder hereingeholt.“

Weitere Informationen und Hintergründe...


...enthält der Bericht „Halbzeit für HOAI 2013 – Fehlkalkulation raubt Reform den Zeitpuffer“ in der kommenden TGA-Ausgabe 01-2012 (erscheint am 05. Januar 2012), kostenloses Probe-Abo . Zudem berichtet TGA 01-2012 über Chancen und Risiken der Energiewende für die TGA/SHK-Branche und bewährte Konzepte zur überproportionalen Erhöhung der Energieeffizienz von HLKK-Anlagen. ■