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Baugewerbe / Bauindustrie

In EnEV Hülle und Haustechnik entkoppeln

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) hat ihre Ziele verfehlt. Dies erklärten Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, und Prof. Dipl.-Kfm. Thomas Bauer, Präsident des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, am 30. Januar 2012 in Berlin. Die energetische Modernisierung des Gebäudebestands verharre mit einer Modernisierungsquote von unter 1 % auf einem völlig unzureichenden Niveau. Darum müsse die EnEV bei der anstehenden Novellierung deutlich flexibler werden, um die Sanierungsquote von 3 %/a bis 2050 zu erreichen, was für die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung erforderlich sei.

„Spezifische Belange werden nicht berücksichtigt“


Die beiden Verbände kritisieren, dass die aktuelle EnEV spezifische Belange des einzelnen Bauwerks nicht berücksichtigt und damit die Wirtschaftlichkeit vieler Maßnahmen im Gebäudebestand infrage stellt. Die geforderten Dämmstoffdicken zögen aufwendige bauliche Details nach sich und führten zu Einbußen an gestalterischer Qualität. Die Anforderungen der EnEV 2009 an die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes könnten zudem nur durch Kombination zusätzlicher Wärmedämmung der Gebäudehülle mit Installation aufwendiger haustechnischer Anlagen erfüllt werden.

„Höhere Anforderungen wären der falsche Weg


Loewenstein: „Vor dem Hintergrund des erzwungenen Umfangs der Maßnahmen verzichten viele Eigentümer bewohnter Gebäude gänzlich auf eine energetische Modernisierung. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sind nach EnEV zwar möglich, jedoch sind hierbei noch höhere Anforderungen an die Wärmedämmung einzelner Bauteile als bei einer Gesamtmaßnahme einzuhalten.“ Bauer: „Für eine Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung und damit einer Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich wäre eine nochmalige Anhebung der Anforderungen mit Sicherheit der falsche Weg. Vielmehr ist eine Flexibilisierung der Anforderungen an Bestandsgebäude notwendig, die auch eine schrittweise energetische Modernisierung erlaubt.“

„Gebäudeenergieeffizienz modifizieren“


Die Anforderungen an neue Gebäude bedürfen nach Auffassung der beiden Verbände keiner Korrektur. Hier müsse es weiterhin der Entscheidung des Bauherren und seiner Fachplaner vorbehalten bleiben, ob durch eine noch höhere Energieeffizienz eine insgesamt größere Nachhaltigkeit des Gebäudes erreicht werden könne. Da die Lebenszyklen haustechnischer Anlagen wesentlich kürzer als der Lebenszyklus der Gebäudehülle seien, sollte eine Novelle der EnEV 2009 den Nachweis bei der Gebäudeenergieeffizienz dahingehend modifizieren, dass die Energieeffizienz der Gebäudehülle unabhängig von der jeweiligen Haustechnik betrachtet wird.

„Steuerliche Abschreibung analog der Denkmal-AfA“


Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie fordern zudem als notwendigen Impuls für die energetische Gebäudemodernisierung eine steuerliche Abschreibung analog der Denkmal-AfA, um die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen zu verbessern. ■