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FÖRDERUNG

Steuerbonus: Vermittlung erneut vertagt

Alle Appelle der Verbände haben nichts genutzt. Auch 215 Tage nachdem der Bundesrat am 8. Juli 2011 dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden“ seine erforderliche Zustimmung verweigert hat, konnte im Vermittlungssauschuss kein Kompromiss gefunden werden. Nach den gegenseitigen öffentlichen Schuldzuweisungen der letzten Tage zwischen den Parteien, stellt sich sogar die Frage, ob das Scheitern nicht bereits Kalkül ist. Nach wie vor gibt es auf Länderebene keine geschlossene Bereitschaft, die direkten Steuerausfälle zu tragen, obwohl höhere Steuereinnahmen durch die lokal organisierte Modernisierungsaktivitäten zu erwarten sind. Gleichzeitig sind die Länder mit der Grundausrichtung des Gesetzes nicht einverstanden und fordern, die Förderung gerechter zu gestalten.

Potenzielle Sanierer warten ab


Immerhin ist die Beratung im Vermittlungsausschuss nicht ohne Ergebnis abgebrochen, sondern „nur“ vertagt worden, sodass ein etwas größerer Spielraum vor dem endgültigen Scheitern des Gesetzes bleibt. Durch das langwierige Gezerre ist der Sanierungsmarkt aber inzwischen deutlich rückläufig, wer sich Chancen auf eine steuerliche Förderung erhofft, vermeidet tunlichst durch zu frühe Aktionen seinen Anspruch zu gefährden. Zusätzlich sind die potenziellen Sanierer massiv verunsichert, weil Berlin zu den Befürchtungen schweigt, dass die Mittel für das CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm im Jahr 2012 gegenüber dem Plan von 1,5 Mrd. Euro um 600 Mio. Euro geringer ausfallen und dadurch die KfW-Förderung kurzfristig angepasst werden könnte. ■