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PLANUNGSBÜRO

Smartphone steuerfrei vom Chef

Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers wird für die Arbeitnehmer steuerfrei gestellt. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat am 29. Februar 2012 eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Die Koalitionsfraktionen sowie die SPD-Fraktionen stimmten für den Gesetzentwurf, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt. Wann die Gesetzesänderung genau in Kraft tritt ist noch nicht bekannt.

„Eine notwendige Steuervereinfachung“


Die CDU/CSU-Fraktion begründete die Steuerfreiheit bei privater Nutzung von Software und Datenverarbeitungsgeräten mit der notwendigen Steuervereinfachung. Auch die SPD-Fraktion sah kein Problem darin, die Software steuerfrei zu überlassen. Bündnis 90/Die Grünen äußerten dagegen die Sorge, dass sich aus dieser Möglichkeit ein Steuersparmodell entwickeln könne. Es müsse genau beobachtet werden, ob es Versuche geben werde, systematisch Lohn über solche Instrumente auszuzahlen. Auch die Linksfraktion warnte davor, dass bei der steuerfreien Überlassung Missbrauchsmöglichkeiten Tür und Tor geöffnet werden könne. Selbst hochwertige Fernsehgeräte mit Datenverarbeitungsmöglichkeit könnten so steuerfrei überlassen werden. Die CDU/CSU bezeichnete dies als „absurd“. Neben der Steuervereinfachung gehe es hier auch darum, die Schaffung von Heimarbeitsplätzen zu erleichtern. ■