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BSW-Solar

Appell an Länder das EEG nachzubessern

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) appelliert an die Ministerpräsidenten der Bundesländer, die vor einer Woche im Deutschen Bundestag beschlossenen drastischen Einschnitte bei der Solarstrom-Förderung zu entschärfen. Die von der Bundesregierung geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kann vom Bundesrat mit einer Zweidrittel-Mehrheit aufgehalten werden (Stimmenverteilung im Bundesrat).

Die Solarbranche hofft, dass zumindest über den Einsatz des Vermittlungsausschusses noch Nachbesserungen am Gesetzesentwurf erzielt werden können. Die Länderkammer entscheidet am 11. Mai 2012 über das weitere Vorgehen. Selbst bei einigen unionsregierten Bundesländern zeichnet sich inzwischen deutliche Kritik am Gesetzesentwurf ab.

Hoffnung auf Nachbesserungen für 10 bis 100 kWp


Nachbesserung durch die Bundesländer erhofft sich die Solarbranche insbesondere bei Solarstromanlagen in der Größenklasse 10 bis 100 kW p , in der bis Anfang 2013 mit bis zu 45 % besonders starke Fördereinschnitte vorgesehen sind und sich der Betrieb neuer Solarstromanlagen sonst nach Einschätzung von BSW-Solar kaum noch rentieren dürfte. Dieses Marktsegment machte 2011 rund 50 % des Photovoltaik-Marktes aus. Betroffen sind Solarstromanlagen auf Schuldächern, Mehrfamilienwohnhäusern, landwirtschaftlichen Gebäuden und Gewerbebetrieben.

„Hier haben sich in der letzten Zeit viele Genossenschaften und Bürgerbeteiligungen gebildet. Diesen darf die Politik jetzt nicht die Grundlage entziehen. Für den Erfolg und die Akzeptanz der Energiewende ist es von großer Bedeutung, dass auch in Zukunft Menschen mit kleinem Geldbeutel oder Mieter ohne eigenes Hausdach an der Energiewende teilhaben können“, so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.

Geringer absenken und 100 % fördern


Der BSW-Solar fordert deshalb die Politik auf, dieses Marktsegment zu erhalten und die Solarstromförderung nicht wie geplant von bislang 24,4 auf 16,5 Ct/kWh zu reduzieren, sondern in diesem Frühjahr zunächst auf maximal 18,5 Cent/kWh abzusenken. Nicht hinnehmbar sei zudem, dass Solarstrom-Anlagenbetreiber in diesem Marktsegment zukünftig für 10 % des erzeugten Solarstroms überhaupt keine Förderung mehr erhalten sollen. Dies komme einer zusätzlichen Förderkürzung gleich und erhöhe das Investitionsrisiko, da der Eigenverbrauch von Solarstrom hier im Regelfall nicht möglich ist.

„Für Beschränkung des Zubaus gibt es keinen Grund“


Trotz massiven Widerstands aus der Solarbranche, der Wissenschaft, der Umweltbewegung, den Gewerkschaften und von vielen Spitzenpolitikern sowie gegen den klaren Willen der Bevölkerungsmehrheit hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag vergangener Woche eine Reihe von harten Einschnitten bei der Solarstrom-Förderung beschlossen.

Unabhängig von den beschlossenen Details zielen die Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetzes darauf ab, den geförderten Ausbau der Solarstrom-Nutzung in Deutschland gegenüber dem Zuwachs der Jahre 2010 und 2011 mindestens zu halbieren.

Für BSW-Solar erfolge dies ohne nachvollziehbaren Grund. Zahlreiche Gutachten würden belegen, dass ein weiterer kraftvoller Ausbau der Solarstrom-Nutzung keine wesentlichen technischen Probleme verursache. Auch die weiteren Anschubkosten würden sich durch den Preisverfall von Solarmodulen im Rahmen halten und für die Gesellschaft gesamtwirtschaftlich auszahlen. ■