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BHKW-Infozentrum

KWK: Energiesteuerentlastung ausgesetzt

Brennstoffe unterliegen in Deutschland einer Energiesteuer. Für die Nutzung von Erdgas in Heizkesseln wird beispielhaft eine Energiesteuer in Höhe von 0,55 Ct/kWh fällig. Gemäß § 53 Energiesteuergesetz (EnergieStG) wird für KWK-Anlagen unter bestimmten Bedingungen eine völlige Energiesteuerentlastung der eingesetzten Brennstoffmenge gewährt.

Bearbeitungs- und Auszahlungsstopp...


Wie das BHKW-Infozentrum berichtet, wurde diese Regelung am 13. Februar 2002 von der EU-Kommission als zulässige staatliche Beihilfe bis zum 31. März 2012 gewährt. Da über den im Oktober 2011 eingereichten Verlängerungsantrag seitens der EU-Kommission noch nicht entschieden wurde, habe nun das Bundesfinanzministerium einen (vorläufigen) Bearbeitungs- und Auszahlungsstopp verfügt. Wörtlich heißt es in dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 30. März 2012 an einige Verbände:

„Leider muss ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ein vorläufiger Bearbeitungs- und Auszahlungsstopp für Erstattungszeiträume nach dem 31. März 2012 hinsichtlich der Bearbeitung von Steuerentlastungsanträgen für kleine KWK-Anlagen verfügt worden ist.“

...für KWK-Anlagen bis 2 MW elektrischer Nennleistung


Antragsstellern auf Steuerentlastung für die Verwendung von Energieerzeugnissen in KWK-Anlagen ab dem 1. April 2012 wird mitgeteilt, dass die Bearbeitung des Antrags bis zur Entscheidung der EU-Kommission ausgesetzt ist. Diese Regelung betrifft KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Nennleistung von 2 MW. KWK-Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als 2 MW sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.

„Unnötige Verunsicherung für den KWK-Markt“


Die Energiesteuer-Rückerstattung ist ein wichtiger Bestandteil, um eine BHKW-Anlage wirtschaftlich betreiben zu können. Nach Meinung des BHKW-Infozentrums bringt die Aussetzung der Energiesteuer-Rückerstattung unnötige Verunsicherung in den KWK-Markt. „Bei derart sensiblen Mechanismen reicht es nicht aus, dass sich ein Ministerium auf übliche Bearbeitungszeiten der EU-Kommission von sechs Monaten beruft. Das Auslaufen der Regelungen war dem Finanzministerium seit dem 13. Februar 2002 bekannt“, kritisiert Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum. ■