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Übertragungsnetzbetreiber

EEG-Umlage 2015: 5,85 bis 6,86 ct/kWh

Im Jahr 2014 beträgt die EEG-Umlage für den nicht privilegierten Letztverbraucherabsatz 6,240 ct/kWh. In der Prognose der Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2015 liegt die EEG-Umlage zwischen 5,85 und 6,86 ct/kWh. Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW sind gemäß § 3 Abs. 3 AusglMechAV verpflichtet, bis zum 15. November eines Kalenderjahres die realistische Bandbreite der EEG-Umlage des übernächsten Jahres zu prognostizieren und die Prognose zu veröffentlichen. Die für die Berechnung notwendigen Werte wurden von unabhängigen Gutachtern ermittelt.

2014: Höhere EEG-Umlage aber oft stabile Stromtarife


Die Erhöhung der EEG-Umlage von 2013 auf 2014 von 5,277 auf 6,240 ct/kWh hat die Debatte um die Strompreisentwicklung und den künftigen Zubau von Windkraft-, Photovoltaik- und Biogas-Anlagen weiter angefacht und in die Koalitionsverhandlungen von Union und SPD getragen. Nach der Prognose der Übertragungsnetzbetreiber ist nun sogar ohne politischen Eingriff eine Absenkung im Jahr 2015 im Bereich denkbar, der Mittelwert von 6,355 ct/kWh entspricht einer geringfügigen Steigerung.

Der tatsächliche Wert, der im Oktober 2014 veröffentlicht wird, wird im Wesentlichen vom Wetter (10-2013 bis 09-2014) abhängig sein. Der Zubau von Anlagen hat bezogen auf die Höhe der EEG-Vergütung nur noch einen sehr geringen Einfluss. Allerdings führt er durch die Verdrängung konventioneller Stromerzeugung zu einer weiteren Absenkung des Börsenstrompreises, was prinzipiell die EEG-Umlage treibt. Inzwischen haben aber sehr viele Stromversorger angekündigt, die Preise bis weit in das Jahr 2014 oder sogar bis Ende 2014 nicht anzuheben, weil (durch den hohen Anteil an EEG-Strom) auch ihr Einkaufspreis gesunken ist. Und: Durch den langfristigen Stromeinkauf könnte sogar 2015 bei vielen Anbietern Spielraum für Strompreissenkungen existieren. 

111 GW aus erneuerbaren Energiequellen


In der Veröffentlichung zur Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geben die Übertragungsnetzbetreiber auch Prognosen zur Entwicklung für die nächsten fünf Jahre ab. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden unter anderem Prognosedaten zur installierten Leistung, der eingespeisten Jahresarbeit, der an die Anlagenbetreiber auszuzahlenden Vergütungen sowie zum Letztverbraucherabsatz veröffentlicht. Für das Jahr 2018 wird eine installierte Leistung von über 111 GW aus erneuerbaren Energiequellen erwartet, wovon über 92 % auf Solar- und Windenergie (Solar knapp 53 GW und Wind knapp 50 GW) entfallen. Hinweis: Im EEG ist eine Obergrenze von 52 GW an geförderter Anlagenleistung festgelegt.

2018: 5,9 TWh selbstverbrauchter PV-Strom


Die prognostizierte Jahresarbeit liegt für das Jahr 2018 bei über 200 TWh, was einer Steigerung von über 70 % gegenüber den Ist-Werten von 2012 entspricht. Dabei wird davon ausgegangen, dass 2018 ein gutes Viertel der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (über 51 TWh) feste Vergütungssätze nach § 16 EEG in Anspruch nehmen wird. Hierfür sind Vergütungen in Höhe von rund 12,1 Mrd. Euro an die Anlagenbetreiber zu zahlen. Zusätzlich wird mit einer Prämienzahlung von 14,6 Mrd. Euro an diejenigen Anlagen gerechnet, die sich im Marktprämienmodell befinden und eine prognostizierte Erzeugungsmenge von 140 TWh aufweisen. Hinzu kommen für 2018 prognostizierte rund 3,2 TWh für weitere Formen der Direktvermarktung...

...sowie rund 5,9 TWh an PV-Stromerzeugung, die durch die Anlagenbetreiber selbst verbraucht werden. Das würde einem Anteil von über 1 % des gesamten Stromverbrauchs und dem Jahresertrag aller in Deutschland bis Mitte 2008 installierten PV-Anlagen bzw. der Vollversorgung von fast 1,7 Mio. Haushalten mit einem Durchschnittsverbrauch von 3500 kWh/a entsprechen. Bei diesen Zahlen muss man sich nicht wundern, dass die neue Bundesregierung in spe bereits über eine Belastung von selbstgenutztem Strom zur Finanzierung der EEG-Umlage ziemlich laut nachdenkt. ■

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