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Initiative Brennstoffzelle

EEG-Reform gefährdet KWK-Ausbauziele

Die Pläne zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die von Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, in einer Kabinettsvorlage vorgestellt worden sind (Eckpunktepapier, Meseberg am 22.01.2014), gefährden laut Aussage von Andreas Ballhausen, Sprecher der Initiative Brennstoffzelle (IBZ), den Ausbau von KWK- und Brennstoffzellentechnologien.

Zusätzliche Belastungen für KWK-Anlagen


Hintergrund ist die Absicht, die Eigenstromerzeugung bei Neuanlagen, die Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbare Energien nutzen, zukünftig mit 70 % der jeweiligen EEG-Umlage zu belasten. Aktuell beträgt die EEG-Umlage für nichtprivilegierte Stromverbrauch 6,24 Ct/kWh, die zusätzliche Belastung für Eigenstrom aus künftigen Neuanlagen würde damit aktuell 4,37 Ct/kWh betragen. Bei Altanlagen wird die bestehende Begünstigung, die mit 5,28 Cent/kWh der EEG-Umlage von 2013 entspricht, fortgeschrieben. Allerdings kommen auf Altanlagen trotzdem Mehrbelastungen in Höhe von 0,67 Ct/kWh zu, da die EEG-Umlage 2014 erhöht wurde und 70 % des Differenzbetrags zur niedrigeren Umlage von 2013 herangezogen werden.

Ferner soll es eine Bagatellgrenze geben, wonach alle Anlagen mit einer installierten Leistung von maximal 10 kW von der EEG-Umlage befreit sind, sofern ihre Stromerzeugung 10.000 kWh/a nicht überschreitet. Brennstoffzellen der kleinen Leistungsklasse fallen unter die Bagatellgrenze und wären nicht betroffen. Brennstoffzellen ab einer elektrischen Leistung von nur 1,5 kW können jedoch bereits über 10.000 kWh/a produzieren (ab 6667 Vollbenutzungsstunden) und somit die Bagatellgrenze überschreiten.

Konsequenzen der EEG-Reform-Eckpunkte für Mikro-KWK


Brennstoffzellen für die Hausenergieversorgung befinden sich am Anfang der Markteinführung. Die laut IBZ technisch ausgereiften Mikro-KWK-Anlagen ermöglichen mit hohen elektrischen Wirkungsgraden, niedrigen CO 2 -Emissionen und flexiblen Einsatzmöglichkeiten die Energiewende im Heizungskeller, insbesondere im Gebäudebestand. Mit den von Gabriel vorgestellten EEG-Änderungen wäre nicht nur die geplante Erhöhung des KWK-Anteils auf 25 % an der deutschen Stromproduktion bis zum Jahr 2020 gefährdet. Auch die im KWK-Gesetz formulierte Verpflichtung, die Markteinführung von zumindest leistungsstärkeren Brennstoffzellen zu unterstützen, würde verletzt.

IBZ fordert Programm zur Technologieeinführung


IBZ-Sprecher Ballhausen sieht, ähnlich wie der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung, der Industrieverband VIK sowie der Verband für Wärmelieferung, dringenden Änderungsbedarf an den Vorschlägen zur EEG-Reform: „Die Bundesregierung sollte sich klar zu ihrem gesetzlichen KWK-Ausbauziel und der Markteinführung von Brennstoffzellen bekennen. Die Anwendung der EEG-Umlage auf die Eigenstromerzeugung bei KWK-Anlagen führt zu Mehrbelastungen und macht Brennstoffzellen in vielen Fällen unwirtschaftlich. Stattdessen benötigt die innovative Technologie, die schwerpunktmäßig von der international starken deutschen Heizungsindustrie angeboten wird, dringend ein Technologieeinführungsprogramm, da ansonsten der Markteintritt nicht gelingen kann.“ ■