TGA magazin
Die aktuelle Ausgabe

Aktuelles Heft
05-2012

Inhalt
Abo
Einzelheftbestellung

TGA wissenscheck

Testen Sie Ihr Wissen und lernen Sie dazu! In diesem Monat im TGA wissenscheck:

Aus wie vielen Primärenergiequellen speisen sich die von Menschen nutzbar gemachten erneuerbaren Energien? 3, 5 oder 7?

Seminardatenbank

Suche nach Begriff, Thema etc.

Rubriken


TGA Energiespar-Ratgeber
TGA Normen und Verordnungen Ausgabe 09-2010

1. BImSchV

Abstände für Schornsteinmündungen

Bild 1  Unzulässige Bereiche für Austrittsöffnungen von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe,  die ab dem 22. März 2010 errichtet oder wesentlich geändert werden, bei einer Dachneigung über 20°.  1. BImSchV § 19 Abs. 1 Nr. 1a und Nr. 2
Bild 1 Unzulässige Bereiche für Austrittsöffnungen von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die ab dem 22. März 2010 errichtet oder wesentlich geändert werden, bei einer Dachneigung über 20°. 1. BImSchV § 19 Abs. 1 Nr. 1a und Nr. 2.

Die Novelle der 1. BImSchV soll insbesondere den Ausstoß von gesundheitsgefährdendem Feinstaub und von Kohlenwasserstoffen verringern und legt dazu für kleine und mittlere Feuerungsanlagen (speziell für feste Brennstoffe) strengere Anforderungen fest. Zudem häuften sich nach dem starken Zubau von Holzfeuerungen in den letzten Jahren Nachbarschaftsbeschwerden wegen Belästigungen durch Abgase. Konsequenterweise wurden neue Regeln für die Schornsteinmündungen von Festbrennstoff-Feuerungsanlagen in der BImSchV verankert.

Mit der Novelle der 1. BImSchV sind bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die ab dem 22. März 2010 errichtet oder wesentlich geändert werden, Neuerungen bezüglich der Schornsteinmündung zu beachten. Bei Dachneigungen bis einschließlich 20° muss die Austrittsöffnung von Schornsteinen den First wie bisher um mindestens 40 cm überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt sein (Bild 2).

Beträgt die Dachneigung mehr als 20°, gelten folgende Werte: Der First ist um mindestens 40 cm zu überragen oder die Austrittsöffnung muss einen horizontalen Abstand von mindestens 2,30 m zur Dachfläche aufweisen (Bild . Außerdem gilt, unabhängig von der Dachneigung, für alle Festbrennstoff-Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 kW, dass die Austrittsöffnung in einem Umkreis von 15 m die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 m überragen muss. Also auch bei Nachbargebäuden. Der Umkreis vergrößert sich je weitere angefangene 50 kW Nennwärmeleistung um 2 m bis auf höchstens 40 m (Bild 1 und Bild 2).

Für Gas- und Ölfeuerungsanlagen gilt die Umkreisregelung nicht. Ihre Ableitbedingungen für Abgase wurden nicht geändert: Mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 bis 10 MW muss ihre Austrittsöffnung die höchste Kante des Dachfirsts um mindestens 3,0 m überragen und mindestens 10 m über Gelände liegen. Bei einer Dachneigung von weniger als 20° ist die Mindesthöhe der Austrittsöffnung auf einen fiktiven Dachfirst zu beziehen, dessen Höhe sich unter Zugrundelegung einer Dachneigung von 20° berechnet.

Aus diesen Eckdaten ergibt sich, welche Höhe über Dach die Abgasanlage mindestens aufzuweisen hat, insbesondere wenn die Austrittsöffnung nicht nahe am First platziert werden kann. Abgassysteme aus Edelstahl sind für solche Einsatzbereiche besonders prädestiniert, weil sie aus Elementen bestehen, die den Windlasten widerstehen: Je nach Zulassung verfügen die Anlagen über freie Kragenden ab dem letzten Befestigungspunkt von bis zu 3,0 m. Langt dies im Einzelfall nicht, bieten viele Hersteller statisch geprüfte Sonderkonstruktionen (z. B. die Mitglieder der Fachabteilung Abgastechnik VSE im BDH, siehe: http://www.bdh-koeln.de ). JV

Download der 1. BImSchV: http://bit.ly/BImSchV

1) „Unter einer wesentlichen Änderung versteht man die Änderung einer Feuerungsanlage, die die Art oder Menge der Emissionen ­erheblich verändern kann. Eine wesentliche Änderung liegt regelmäßig vor, wenn ein Kessel ausgetauscht oder eine Feuerungs­anlage auf einen anderen Brennstoff umgestellt wird – es sei denn, die Feuerungsanlage ist bereits für wechselweisen Brennstoff­einsatz eingerichtet.“ Quelle: BDH-Informationsblatt 22.

Bildergalerie
(c) JV
(c) JV

Das sagen unsere Leser:
»Wir schonen unsere Zeit, indem wir nur noch TGA Fachplaner lesen. Da kommt es ohnehin zuerst und man liest die sorgsame Aufbereitung heraus.«
Permalink:

Schließen
 
Weitere TGAonline Inhalte

Nach Schlagworten:

› Austrittsöffnung (56%) › Feuerungsanlage (43%) › Dachneigung (41%)

Weitere Links zum Thema: