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TGA Energiespar-Ratgeber
TGA Ausgabe 09-2010

HeizkostenV

Solarwärme richtig verrechnen

Empfohlene Messausstattung bei Einbindung einer Solaranlage in die Trinkwassererwärmung. Der Wärmezähler für die Trinkwassererwärmung ist ab 31. Dezember 2013 Pflicht. Für eine einwandfreie, absolut rechtssichere Abrechnung empfiehlt das Abrechnungsuntern
Empfohlene Messausstattung bei Einbindung einer Solaranlage in die Trinkwassererwärmung. Der Wärmezähler für die Trinkwassererwärmung ist ab 31. Dezember 2013 Pflicht. Für eine einwandfreie, absolut rechtssichere Abrechnung empfiehlt das Abrechnungsunternehmen Minol zusätzlich einen Wärmezähler für den Heizkreis, um auch diesen Kostenanteil exakt zu ermitteln.

In Deutschland waren Ende 2009 rund 1,4 Mio. Solaranlagen mit fast 13 Mio. m2 Kollektorfläche zur Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung installiert. Überwiegend befinden sie sich auf den Dächern selbstgenutzter Ein- und Zweifamilienhäuser. Inzwischen werden sie aber auch zunehmend auf größeren Wohngebäuden eingesetzt. Dann müssen Eigentümer, Verwalter und Planer der Solaranlage bei der Integration ins Heizsystem die Heizkostenverordnung beachten.

Grundsätzlich gilt für die Abrechnung von Gebäuden mit Zentralheizung und mehr als zwei Wohneinheiten die Heizkostenverordnung (HeizkostenV1)). Sie schreibt vor, dass unabhängig von der Art des Wärmeerzeugers zwischen 50 und 70 % der anfallenden Heizkosten verbrauchsabhängig verteilt werden müssen. Ausgenommen sind Gebäude, die überwiegend, also zu mehr als 50 %, mit Wärme aus regenerativen...



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