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TGA Energiespar-Ratgeber
TGA Ausgabe 02-2012

Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Verordnet und vergessen

Abb. 1 Die energetische Inspektion von Klimaanlagen soll Optimierungs- und Modernisierungsmaßnahmen initiieren. Mangels Umsetzung bleiben riesige Energieeinsparpotenziale ungenutzt. (Quelle:  FGK)
Abb. 1 Die energetische Inspektion von Klimaanlagen soll Optimierungs- und Modernisierungsmaßnahmen initiieren. Mangels Umsetzung bleiben riesige Energieeinsparpotenziale ungenutzt.

Die regelmäßige energetische Inspektion bestimmter Klimaanlagen ist seit mehr als vier Jahren über die Energieeinsparverordnung Pflicht. Inspiziert worden ist jedoch nur ein Bruchteil, weil die Umsetzung nicht kontrolliert wird.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet in § 12 „Betreiber von in Gebäude eingebauten Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW“ zur energetischen Inspektion dieser Anlagen durch berechtigte Personen1) vor. Nach der erstmaligen Inspektion ist die Anlage mindestens alle zehn Jahre einer Inspektion zu ­unterziehen. Hieran hat der Fachverband Gebäude-Klima...



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