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Energieeinsparverordnung

Wohnungswirtschaft will EnEV2009 verschieben

Rolf Kornemann, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident von Haus & Grund Deutschland hat die Anreize der Bundesregierung für den Ausbau erneuerbarer Energien begrüßt. Besonders in Ergänzung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms sei dies zu begrüßen. Mit Blick auf die aktuelle Konjunkturkrise sei allerdings zu befürchten, dass dennoch Investitionen zurückgestellt würden. Die BSI schlägt deswegen vor, das für 2009 geplante Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV2009) nach hinten zu verschieben.

Anmerkung: Die EnEV2009 ist noch gar nicht verabschiedet. Der Entwurf der Bundesregierung muss noch vom Bundesrat verhandelt werden, der hatte dies im letzten Jahr mit dem Hinweis auf die noch fehlende Ermächtigung für einzelne Bestandteile abgelehnt. Ermächtigungsgrundlage ist das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Dem Entwurf der Bundesregierung für ein Drittes Gesetz zu Änderung des EnEG hat der Bundestag am 19. Dezember 2008 zugestimmt, am 13. Februar steht das Gesetz auf der Tagesordnung im Bundesrat. Selbst bei optimistischen Verwaltungsabläufen könnten damit neue Regelungen der EnEV2009 frühestens im Herbst 2009 in Kraft treten. Die BSI will also die EnEV2009 auf die ganz lange Bank schieben. Derweil wird in Berlin, auch getrieben von der EU, an einer EnEV2012 gearbeitet.

Neben der EnEV-Verschiebung hat die BSI vor wenigen Tagen auch schon den Wahlkampf mit einem Forderungskatalog eröffnet.

  • Mietminderungs- und Heizkostenkürzungsrechte wegen Nichteinhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben dürfe der Gesetzgeber nicht in Erwägung ziehen.
  • Der Einsatz erneuerbarer Energien soll künftig im Energieeinsparrecht geregelt werden.
  • Für energiesparendes Bauen und Modernisieren sollen ermäßigte Steuersätze eingeführt werden.
  • Für Problembestände fordert die BSI Investitionszulagen zur Modernisierung.
  • Die Immobilienwirtschaft fordert, dass die Förderung über das Gebäudemodernisierungsprogramm und die Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien in angemessener Höhe langfristig planbar und stetig fortgesetzt wird. Zudem seien bessere steuerliche Rahmenbedingungen für energetische Sanierungen erforderlich.
  • Gefordert wird auch eine Gesetzesänderung, damit alle energetisch- und klimaschutzwirksamen Maßnahmen vom Mieter zu dulden sind und zu einer Modernisierungsmieterhöhung berechtigen.
  • Eine weitere Gesetzesänderung verlangt die BSI für das rechtssichere Contracting in Beständen ohne entsprechende Regelung im Mietvertrag.
  • Vorgeschlagen werden auch eine Mietwohnungsneubauförderung, eine Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und eine Grunderwerbssteuerfreiheit bei selbstgenutztem Wohneigentum.

Link zu den Forderungen zur Bundestagswahl 2009 der BSI. ToR


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