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DIN-V-18599-Software

18599 Gütegemeinschaft führt Qualitätssicherungssystem ein

Kompakt informieren

  • In der 18599 Gütegemeinschaft haben sich im April 2009 führende Hersteller von DIN-V-18599-Software zusammengeschlossen, um ein Qualitätssicherungssystem für entsprechende Softwarelösungen zu erarbeiten.
  • Auf diesem Weg mussten zunächst zahlreiche ­Unklarheiten und Unstimmigkeiten rund um DIN V 18599 geklärt und beseitigt werden. Zudem wurde die DIN V 18599 überarbeitet.
  • Nach der Novellierung von DIN V 18599 werden zurzeit die Softwareprogramme aktualisiert sowie typische Berechnungsbeispiele mit dokumentierten Berechnungswegen und gesicherten Ergebniswerten erarbeitet, die dann zur Validierung der Softwarelösungen verwendet werden können.

Obwohl die Mitglieder der 18599 Gütegemeinschaft (Zusammenschluss der Softwarehäuser rund um die DIN V 18599) Konkurrenten sind und miteinander um Marktanteile und Umsatz streiten (müssen), sah man sich im Herbst 2008 genötigt, eine Zweckgemeinschaft zu gründen, deren Ziel die Qualitätssicherung für „18599-Software“ ist. Zunächst musste die durch öffentlich publizierte „Softwaretests“ mit fragwürdigen Methoden und Ergebnissen verunsicherte Klientel aufgeklärt und beruhigt werden.

Man ging dann in einem gemeinsamen Fachforum in die Diskussion und hat in bemerkenswerter Offenheit und Kollegialität den Versuch unternommen, die notwendigen Fragen zur DIN V 18599 erstens zu formulieren und zweitens zu beantworten. Die Eigeninitiative der Gütegemeinschaft (GG) wurde später durch die KfW beflügelt, die eine „weiße Liste“ veröffentlichte (welche Software darf für KfW-Nachweise verwendet werden).

Im Lauf der Arbeiten wurden viele Fragen aufgeworfen, die meisten hinreichend beantwortet und die Softwareprodukte verbessert. Dennoch konnte bisher kein Erledigt-Zustand erreicht werden.

Normenwerker

Formulierungen in Normen und Verordnungen, wie etwa in der DIN V 18599, der EnEV oder dem EEWärmeG sind oft verschachtelt, schwer zu verstehen und nicht eindeutig. Das hängt in der Regel nicht damit zusammen, dass die Verfasser der Regelwerke nicht klar formulieren können – vielmehr sind die Formulierungen der kleinste Nenner, auf den man sich angesichts unterschiedlicher Auffassungen und Interessen einigen konnte. Wenn Dritte im Nachhinein solche Formulierungen kommentieren, auslegen und auf die ein oder andere Art und Weise deuten, hat das keinen normativen Charakter, sondern ist ungeachtet der Position und des Ansehens des Kommentierenden eine private Meinung. Abgesehen von Verlautbarungen des Deutschen Instituts für Bautechnik DIBt, das als Sprachrohr des Bundesbauministeriums, ist nur der Normentext selbst verbindlich.

Infolge der Vielzahl der interpretationsfähigen Themen in der DIN V 18599 wurden im Verlauf der Programmierung nachvollziehbar unterschiedliche Auslegungen gefunden und benutzt. Die GG musste sich mit den Bilanzierungsdetails beschäftigen, mit den kleinen und größeren Abweichungen bei Vergleichsrechnungen, die zufällig aber auch systematisch begründet sein konnten. Wo mehrere Auslegungen normkonform sind, war zu untersuchen, welche Auswirkungen unter welchen Bedingungen zu erwarten sind und ob die ein oder andere, abweichende Auslegung toleriert werden kann. Parallel wurden die zuständigen Normungsausschüsse befragt, die sich hilfsbereit zeigten, falls es ihnen möglich war.

In diversen Fällen wurden Lücken oder Fehler im Normenwerk gefunden, textlich fixiert und den Normenausschüssen übergeben. Mit der Novellierung der DIN V 18599, Ausgabe Dezember 2011 wurden viele Probleme beseitigt. Die Prüfung im Detail steht aber noch aus. Sie kann erst erfolgen, wenn die geänderten/neuen Algorithmen und Tabellenwerte programmiert sind.

Korridore und Mittelwertbildung

In komplexen Berechnungen, die über viele Stationen zu einem Ergebniswert führen, kann es einen spürbaren Unterschied machen, ob ein Eingangswert mit zwei oder drei oder 14 Nachkommastellen angegeben ist. Einige Normen, beispielsweise DIN 4108 begrenzt die Anzahl der Nachkommastellen bei einigen prägnanten Größen „sinnvoll“, etwa: „U-Werte sind mit zwei wertgebenden Ziffern anzugeben“ (denn genauer wird es nicht). Den Dämmstoffherstellern treiben solche Aussagen Tränen in die Augen, weil dann 22 oder 24 cm Dämmstoff denselben U-Wert ergeben.

Die Anweisungen aus den Normen zum Thema Nachkommastellen sind zudem sehr lückenhaft, von der Rechengenauigkeit bei Zwischenergebnissen ganz zu schweigen. Eine individuelle, softwaretypische Handhabung der Rechengenauigkeit im Detail ist aber nicht zu verhindern und daher zu tolerieren, geringfügige Ergebnisabweichungen sind immer noch richtig. Man benötigt einen Korridor, einen kleinen, prozentualen Bereich, um den Wert in der Mitte, in dem die Ergebnisse landen sollten.

Bei dem „Wert in der Mitte“ fangen die größeren Probleme an. Denn einen unbestrittenen, richtigen Wert – unter Beachtung aller relevanten Auslegungsfragen und aller irgendwo bedingt erwähnten Fallunterscheidungen – kann derzeit niemand feststellen. Mangels anderer Ideen wird unterstellt, dass der Mittelwert aus allen angebotenen Softwarelösungen der Richtige sein müsste. Wenn die thermische Bilanzierung ein Glücksspiel mit Gaußscher Normalverteilung wäre, dann würde das auch stimmen, aber eben nur dann. Bisher und bis zur Klärung aller relevanten Bereiche und Fälle stecken im Mittelwert der konkurrierenden Softwarelösungen abweichende Annahmen, eventuell auch systematische Unterschiede, die zu falschen Beurteilungen führen können Abb. 1.

Das Gütesiegel kommt

Es gibt darum keine Alternative: Der Berechnungsweg muss im Detail analysiert, normkonform abgestimmt und bei Bedarf einvernehmlich fixiert werden, auch wenn das sehr mühselig und langwierig ist.

Die 18599 Gütegemeinschaft hat die bereits weit gediehenen Untersuchungen und Analysen anhand von Berechnungsbeispielen im Frühjahr 2011, nachdem die Novellierung der DIN V 18599 verbindlich terminiert war, vorübergehend eingestellt. Es machte keinen Sinn, sich mit Algorithmen zu beschäftigen, die sowieso überarbeitet würden. Außerdem musste die novellierte Norm programmiert werden. Die Arbeiten dauern deswegen zurzeit noch an, können aber bis zum Jahresende 2012 einen hohen Fertigstellungsgrad erreichen.

Die Abstimmungsarbeiten werden dann unmittelbar fortgesetzt. Am Ende wird es einige typische Berechnungsbeispiele mit dokumentierten Berechnungswegen und gesicherten Ergebniswerten geben, die dann zur laufenden Validierung der Softwarelösungen genutzt werden können. Die Gütegemeinschaft wird die Berechnungen mit unterschiedlichen Softwareprogrammen prüfen und bei Erfolg das 18599 Gütesiegel vergeben. 18599 Gütegemeinschaft •

Weitere Fachberichte zum Regelwerk enthÄlt das TGAdossier Regelwerk: Webcode 723

Kontakt zum Anbieter

18599 Gütegemeinschaft

50829 Köln

info@18599siegel.de

http://www.18599siegel.de

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