Die Ausschüsse des Bundesrats haben auf 59 Seiten 67 Empfehlungen zur Stellungnahme der Länderkammer zum BReg-Entwurf für das GModG zusammengetragen.
Der Bundestag hat die 65-%-Regel beim Heizungstausch in Großstädten verschoben. Der FV SHK-BW begrüßt dies und empfiehlt weiter die Wärmepumpe.
Die Bio-Treppe im GModG ist keine (neue) Erlaubnis für den Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen, sondern ein „sanktionierendes Abschreckungssystem“, damit vorzugsweise andere Heizungslösungen eingebaut werden.
Der BWP sieht im aktuellen GModG-Entwurf deutliche Rückschritte gegenüber dem geltenden GEG und befürchtet neue Planungsunsicherheit.
Der Referentenentwurf zum GModG stößt beim GIH auf gemischte Reaktionen: Lob für einzelne Punkte, Kritik bei Klimaschutz und Verbraucherinformation.
Die „Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz“ verringern die bestehenden EE-Pflichten beim Einbau neuer Öl- und Gas-Heizungen. Das kann nur durch viel mehr Wärmepumpen kompensiert werden.
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) rechnet für 2025 mit einem Absatz von ca. 300.000 Heizungs-Wärmepumpen. Das entspricht einem Plus von über 50 % zum Vorjahr.
Wärmepumpen und Wärmenetze sind die Leistungsträger der Wärmewende. Und langfristig sind neue Gasthermen stranded assets. Mehr muss man für die anstehende GEG-Novelle eigentlich nicht wissen.
Zahlreiche Verbände fordern Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche auf, die seit 2024 geltende 65-Prozent-Regel im Gebäudeenergiegesetz zu erhalten.
Während politische Debatten um das GEG für Verwirrung sorgen, stellt Daikin klar: Die Wärmepumpe bleibt eine Schlüsseltechnologie für die Klimaziele.
Verbände rufen die künftige Bundesregierung und die Bundestagsparteien auf, die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung entschlossen voranzutreiben.
Bei der sprachkritischen Aktion „Unwort des Jahres“ hat die Jury den Ausdruck „biodeutsch“ zum Unwort des Jahres 2024 gewählt. Auf Platz 2: „Heizungsverbot“.
Die Gaswirtschaft behauptet: Die Wärmewende ist nur mit Grüngas-Heizung zu schaffen. Doch die Argumente bröckeln. Und wie steht es mit der Klimazielbilanz?
SenerTec hat eine Herstellererklärung abgegeben, dass die Dachs-BHKW 2.9 und 5.5 ab Generation 2 für die Umrüstung auf 100 % Wasserstoff vorbereitet sind.
Eine UBA-Infografik ordnet die seit 2024 geltenden Regelungen im Gebäudeenergiegesetz für den Einbau einer neuen Heizung zu einem Entscheidungsbaum.
Die reformierte „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG-2024)“ ist am 29. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
BMWK und BMWSB haben die „Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung“ veröffentlicht. Sie ist als Grundlage zur GEG-Beratungspflicht zu verwenden.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-2024) bietet attraktive Zuschüsse für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien. Insbesondere bei alten Heizungen.
Das Gebäudeenergiegesetz lässt auch im Neubau reine Gas-Heizungen zu, wenn sie mit mindestens 65 % „Grüngas“ betrieben werden. Doch solche Tarife fehlen.
Ab 2024 von Viessmann hergestellte Gas-Brennwertgeräte der Vitodens-Baureihen 300 und 200 sind gemäß GEG 100-%-H2-ready. Die Umrüstsätze gibt es ab 2026.
Über das Gebäudeenergiegesetz startet Anfang 2024 die 65-%-EE-Pflicht für neue Heizungen. Ein UBA-Papier beleuchtet dazu den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz.
Die Novelle für das GEG 2024 wurde mit der Verkündung der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes im Bundesgesetzblatt am 19. Oktober 2023 abgeschlossen.
EWE und Daikin haben eine Kooperation mit dem Fokus auf den Umbau von Heiztechnik im privaten und gewerblichen Bereich mit Wärmepumpen vereinbart.
Das H2-ready-Privileg im GEG 2024 hat das Potenzial, die Nachfrage nach Gas-Heizungen zu verändern und den EE-Hochlauf beim Heizen mit Gas zu verzögern.
Bis zur Inbetriebnahme kostet eine Gas-Heizung deutlich weniger als eine Wärmepumpe. Wie sieht es aber nach 6570 Tagen und zwischendurch auf dem Konto aus?