Eine Einordnung von Julia Bläsius, Direktorin Deutschland von Agora Energiewende, zum verabschiedeten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Eine Finanztip-Auswertung zeigt: Die größten deutschen Kommunen halten trotz Änderungen am ”Heizungsgesetz“ an einer Wärmeplanung ohne Erdgas fest.
Der Bundesrat hat entschieden, zum GModG den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Ein Statement von Frank Ernst, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin.
GModG und BEG-Kürzung verunsichern Wirtschaft und Verbraucher. Der ZVEH warnt vor einer Kostenfalle.
Die BEG-Eckpunkte stoßen in der Heizungsindustrie auf geteilte Meinungen: Die langfristige Ausgestaltung wird begrüßt, doch der BDH sieht Nachbesserungsbedarf.
Die Bundestagsfraktion Die Linke hat am 3. Juli 2026 beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die Reform des Gebäudeenergiegesetzes eingereicht.
In Privathaushalten sind Wärmepumpen und Fernwärme in der Regel deutlich günstiger als Gas-Heizungen mit gemäß der Bio-Treppe steigendem Grüngas-Anteil.
Die Einordnung der Bundesregierung der Wärmepumpe als „Leittechnologie“ oder „bevorzugte Lösung“ klingt wie eine Vorbereitung auf Klagelieder von Gebäudeeigentümern, deren Investitionen in erneuerte Gas-Heizungen stranden.
Die Verfügbarkeit grüner Gasen ist ein notwendiges, jedoch kein hinreichendes Kriterium zur Dekarbonisierung der Gasnetznachfrage von Wohngebäuden.
Über die Bio-Treppe sollen neue Gas-Heizungen auch langfristig erlaubt sein. Eine EWI-Studie analysiert den Bedarf an Biomethan und das Potenzial.
Der BWP kritisiert das GModG: Die Ausrichtung auf eine Bio-Treppe und mögliche Kürzungen der Heizungsförderung könnten die Wärmewende gefährden.
Mehrere Unternehmen und Organisationen haben sich klar positioniert: „Knappe grüne Moleküle effizient einsetzen: Ein Plädoyer gegen die Grüngasquote“.
Der Bundesverband effiziente nachhaltige Gebäude warnt: das GModG macht durch neue Bewertungssystematik schlechtere Dämmung rechnerisch attraktiv.
Die Ausschüsse des Bundesrats haben auf 59 Seiten 67 Empfehlungen zur Stellungnahme der Länderkammer zum BReg-Entwurf für das GModG zusammengetragen.
Wie mit den Tarifen der Stadtwerke Stuttgart eine Gas-Heizung auf der GModG-Bio-Treppe gegenüber der 65-%-Regelung im GEG und einer Wärmepumpe abschneidet.
Vom Grundsatz auf der Bio-Treppe aber pauschal oder per Nachweis rabattiert das GModG Hybrid-Lösungen. Der Hybrid-Rabatt wird jedoch teilweise einkassiert.
Die Erhebung des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks zeigt für 2025 insbesondere: Der Heizungsbestand ist im Mittel fast ein Jahr älter geworden.
Der Bundestag hat die 65-%-Regel beim Heizungstausch in Großstädten verschoben. Der FV SHK-BW begrüßt dies und empfiehlt weiter die Wärmepumpe.
Der ZVSHK sieht im ständigen Wandel politischer Rahmenbedingungen das größte Hemmnis für die Gebäudemodernisierung. Das neue Gesetz muss Vertrauen schaffen.
Die Bio-Treppe im GModG ist keine (neue) Erlaubnis für den Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen, sondern ein „sanktionierendes Abschreckungssystem“, damit vorzugsweise andere Heizungslösungen eingebaut werden.
Eine aktuelle Umfrage bestätigt die GIH-Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz, Energieberatende warnen vor Fehlentscheidungen beim Heizungstausch.
Auf die Bio-Treppe müssen nur neu eingebaute Gas-Heizungen. Um auch den Altbestand zu dekarbonisieren, muss die Grüngas-Quote steil hochlaufen.
Der BWP sieht im aktuellen GModG-Entwurf deutliche Rückschritte gegenüber dem geltenden GEG und befürchtet neue Planungsunsicherheit.
Der Referentenentwurf zum GModG stößt beim GIH auf gemischte Reaktionen: Lob für einzelne Punkte, Kritik bei Klimaschutz und Verbraucherinformation.
Macht die Bio-Treppe die Erneuerung einer Gas-Heizung wieder attraktiv? Eine Modellierung mit einem Grenz-Wärmepumpen-Strompreis gibt einen klaren Hinweis.