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Die EU-Kommission hat u. a. Deutschland zur Vorlage eines Entwurfs für einen nationalen Gebäudesanierungsplan gemäß der EU-Gebäuderichtlinie aufgefordert.
Die Europäische Kommission hat nach eigenen Angaben vom 11. März 2026 beschlossen, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und Mahnschreiben an Deutschland und weitere 18 EU-Staaten versendet, da sie ihren Entwurf für einen nationalen Gebäudesanierungsplan (NBRP) nicht fristgerecht bis zum 31. Dezember 2025 bei der Kommission eingereicht haben. Die NBRP sind ein wesentliches und strategisches Instrument für die Mitgliedstaaten, um ihren Gebäudebestand bis 2050 in einen leistungsstarken, energieeffizienten und dekarbonisierten Bestand umzuwandeln.
EU-Kommission will Planentwürfe bewerten
Durch die Schaffung vorhersehbarer Renovierungspläne und klarer langfristiger Zielvorgaben sollen diese Pläne die vollständige Umsetzung der neugefassten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie (EU) 2024/1275) unterstützen und für die erforderliche Investitionssicherheit und Vorhersehbarkeit sorgen. Diese Pläne sind laut der EU-Kommission entscheidend für die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und sollen zu niedrigeren Energiekosten beitragen.
Die rechtzeitige Vorlage der Planentwürfe ermögliche es der EU-Kommission, die Strategie jedes Mitgliedstaats wirksam zu bewerten und sicherzustellen, dass die endgültigen Pläne umfassend und umsetzbar sind und mit den aktualisierten nationalen und EU-Klimaschutz- und Energiezielen im Einklang stehen.
Die Kommission fordert nun die betroffenen Mitgliedstaaten auf, ihre Planentwürfe unverzüglich vorzulegen. Die säumigen Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten. Liegt keine zufriedenstellende Antwort vor, kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben. ■
Quelle: EU-Kommission / jv
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