Die „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ verringert für Öl- und Gasheizung die „denk-erst-sehr-gut-nach-Regel“ mit der Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen Wärme mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien bereitstellen müssen, auf 15 %. Bei einer kaufmännischen Betrachtung ändert das zumeist nichts.
Eigentlich muss man sich über die GMG-Eckpunkte nicht aufregen, sondern fallbezogen aufklären. Dann wird man sehen: Die nun mit weniger Auflagen verbundene „Erlaubnis“ für den Einbau neuer Öl- und Gas-Heizungen spielt immer dann keine Rolle, wenn der Entscheider die Vollkosten tragen muss. Teilen sich Vermieter und Mieter die Investitions- und Betriebskosten im gesetzlich geregelten Rahmen, ergibt sich schon immer ein anderes Bild. Die GMG-Eckpunkte nennen dafür einen noch unbekannten Mechanismus „zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“.
Das soll keine Rechtfertigung für das politische Vorgehen rund um die „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ oder das GMG-Konzept selbst sein. Wichtig ist aber, auch eine andere Perspektive einzunehmen: Der Markt ist längst weiter. Mit dem quasi-offiziellen Bekenntnis zur Fortführung der Heizungsförderung kommt es nun ausschließlich darauf an, Eigentümern für ihre nun etwas vergrößerte Eigenverantwortung eine valide Entscheidungsgrundlage zu geben, die sie vor Fehlinvestition schützt.
JV
Die Grafik greift das Musterbeispiel aus den Eckpunkte-FAQ mit einem Gasverbrauch von 23.000 kWh/a auf. Mit einem Jahresnutzungsrad von 0,8 für eine schon abgeschriebene Gas-Heizung ergibt sich pro Jahr (a) eine Nutzwärmebereitstellung von 18.400 kWh/a. Die Instandhaltungskosten bleiben unberücksichtigt und werden damit in ihrer Höhe gleichgesetzt. In der Praxis können sie sich um etwa 10 Euro/Monat unterscheiden.
Blick aus dem Heizungskeller auf die Kosten
Die Ausgangssituation für die Entscheider sind dann die aktuellen Energiekosten von 173 Euro/Monat. Die Erneuerung der Gas-Heizung, hier wurden 8.500 Euro angesetzt, erhöhen die Belastung auf 218 Euro/a und selbst bei zinsfrei bereitgestelltem Kapital wären es 194 Euro/a. Es gibt also für die gewählte Situation keinen finanziellen Anreiz, eine Gas-Heizung zu erneuern. Für Kostenparität dürfte der formal ebenfalls kreditfinanzierte Austausch nur 2.800 Euro (!) kosten.
Daneben zeigen die zwei Varianten mit Bio-Treppe, dass es nur ungünstiger wird, es ist egal, welche Quote oder welchen Aufpreis man einsetzt: es wird unattraktiver. Mutmaßlich würde die Ergänzung einer Solarthermie-Anlage (hier: 8.000 Euro Investitionskosten) von der Bio-Treppe befreien. Finanziell würde sich erst ein Vorteil bei weiter steigenden Brennstoffkosten (allg. EE-Brennstoffquote, Netzentgelte, CO2-Preis) ergeben.
Umstieg auf eine Wärmepumpe
Gibt es für selbstnutzende Eigentümer eine Alternative, wenn eine Havarie eingetreten oder zu erwarten ist? Die Wärmepumpen-Varianten treten mit Umstiegskosten von 30.000 Euro und unterschiedlichen BEG-EM-Fördersätzen an. 35 % wären anzusetzen, wenn die Havarie vor dem Förderantrag eingetreten ist, 55 % bei einer ü20-Gas-Heizung und bis zu 70 % bei einkommensschwachen Haushalten.
Beim 70 % BEG-EM-Fördersatz liegen die Gesamtkosten auf dem Niveau der alten Gas-Heizung. Es würde sogar eine Entlastung eintreten, wenn die pessimistisch angenommene Jahresarbeitszahl von 3,3 höher ausfällt, die Brennstoffpreise schneller als die Strompreise steigen, die angekündigte Strompreissenkung realisiert oder Eigenstrom genutzt wird oder der zinsverbilligte KfW-Ergänzungskredit genutzt wird. Heizen würde tatsächlich „billiger“.
Für 55 % BEG-EM-Förderung liegen die Gesamtkosten unter denen für die Erneuerung der Gas-Heizung und der Abstand wird sich mit den zuvor genannten Entwicklungen vergrößern. Bei 35 % BEG-EM-Förderung würde die Kostenparität auf dem Zeitstrahl später oder mit geringerem Vorteil eintreten.
Bei allen 7 Varianten ist zu berücksichtigen, dass ab dem 17. Nutzungsjahr Zins und Tilgung auf null fallen. Über einen Zeitraum von beispielsweise 20 Jahren summiert sich dann insbesondere bei den Wärmepumpen-Varianten ein erheblicher Vorteil.
Ausblick
Vor Ort ergeben sich, insbesondere durch Netzentgelte und projektspezifische Gegebenheiten naturgemäß individuelle Ergebnisse. Wenn die hier verwendeten Parameter den Mittelwert abbilden, bedeutet es, dass die Hälfte der anstehenden Modernisierungen noch eindeutiger für den Ausstieg aus Gas sprechen. Für alle anderen Projekte, wird sich die Wirtschaftlichkeit voraussichtlich kontinuierlich verbessern. Die Wärmepumpen-Varianten enthalten noch an mehreren Stellschrauben (planerisch und politisch, siehe z.B. die separat visualisierte Stromsteuer) Luft nach unten. Der hier zugrunde gelegte Modul-1-Netzanschluss der Wärmepumpe lässt sich günstiger herstellen, mit einem Modul-2-Netzanschluss sind geringere Strompreise möglich. Bei einer Gas-Heizung auf der Bio-Treppe könnte hingegen der Grün-Anteil auch viel teurer als angenommen werden. ■
Quelle: GMG-Eckpunktepapier, eigene Berechnungen / jv
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