Zwar erleichtert das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) den Einbau neuer Gas-Heizungen, langfristig steigen die Kostenrisiken dafür jedoch deutlich.
Eine monatliche Analyse für zwölf Referenzorte zeigt, wie teuer das Heizen mit einer Gas-Heizung und mit einer Heizungs-Wärmepumpe für ein Referenzgebäude bei neu abzuschließenden Energielieferverträgen ist.
Die Heizungsförderung als BEG-Einzelmaßnahme kann seit dem 21. Juli 2026 mit geänderten und künftig schneller abschmelzenden Konditionen beantragt werden.
Die geplante halbjährliche Absenkung der Heizungsförderung könnte laut BWP Investitionen in Wärmepumpen zugunsten fossiler Heizungen verschieben.
Monatliche Förderzusagen für Wärmepumpen-Heizungen werden auch durch aktuelle Ereignissen geprägt. Mehr Aussagekraft bietet der gleitende Durchschnitt.
Am „Tag des offenen Heizungskellers“ teilen bundesweit Haus- und Wohnungsbesitzer ihre praktischen Erfahrungen mit klimafreundlichen Heizsystemen.
Die Einordnung der Bundesregierung der Wärmepumpe als „Leittechnologie“ oder „bevorzugte Lösung“ klingt wie eine Vorbereitung auf Klagelieder von Gebäudeeigentümern, deren Investitionen in erneuerte Gas-Heizungen stranden.
Die Verfügbarkeit grüner Gasen ist ein notwendiges, jedoch kein hinreichendes Kriterium zur Dekarbonisierung der Gasnetznachfrage von Wohngebäuden.
Im Mai 2026 gab es bei der Heizungsförderung 36.876 neue Projektzusagen. Es ist der dritte Monat mit mehr als 35.000 Projektzusagen infolge.
Der Heizungsbestand entwickelt sich träge und zuletzt mit vielen sich überlagernden Effekten. Nun ist aber klar: Gas-Heizungen sind schon auf dem Abstieg.
Der BWP kritisiert das GModG: Die Ausrichtung auf eine Bio-Treppe und mögliche Kürzungen der Heizungsförderung könnten die Wärmewende gefährden.
Der Einbau von Gas-Brennwertheizkesseln erfolgt auf Zeit. Die ZIV-Erhebung zeigt, was Ende 2025 vom ursprünglichen Absatz ab dem Jahr 2000 noch genutzt wurde.
Im April 2026 gab es bei der Heizungsförderung 35.250 neue Projektzusagen. Wärmepumpen lagen erstmals bei den Zusagen nach Wärmeerzeugern über 90 %.
Wie mit den Tarifen der Stadtwerke Stuttgart eine Gas-Heizung auf der GModG-Bio-Treppe gegenüber der 65-%-Regelung im GEG und einer Wärmepumpe abschneidet.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat BS Energy erfolgreich wegen Kostenforderungen für den Rückbau von Fernwärmeanschlüssen abgemahnt.
Die Erhebung des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks zeigt für 2025 insbesondere: Der Heizungsbestand ist im Mittel fast ein Jahr älter geworden.
Der Bundestag hat die 65-%-Regel beim Heizungstausch in Großstädten verschoben. Der FV SHK-BW begrüßt dies und empfiehlt weiter die Wärmepumpe.
Die Bio-Treppe im GModG ist keine (neue) Erlaubnis für den Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen, sondern ein „sanktionierendes Abschreckungssystem“, damit vorzugsweise andere Heizungslösungen eingebaut werden.
Eine aktuelle Umfrage bestätigt die GIH-Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz, Energieberatende warnen vor Fehlentscheidungen beim Heizungstausch.
Auf die Bio-Treppe müssen nur neu eingebaute Gas-Heizungen. Um auch den Altbestand zu dekarbonisieren, muss die Grüngas-Quote steil hochlaufen.
Beim Umstieg auf nachhaltige Heizungen drohen hohe Kosten und unklare Regeln. Eine vzbv-Untersuchung zeigt große Preisspannen und fehlende Transparenz.
Damit das Gas-Verteilnetzentgelt nicht bis zum Dominoeffekt steigt, müssten in den nächsten 10 Jahren bis zu 7 Mio. Gas-Heizkessel erneuert werden und anschließend in der Heizungsanlage auch der hauptsächlich genutzte Wärmeerzeuger sein. Das ist wenig realistisch.