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Die CO2-Bepreisung verteuert fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl. Rechnet man diese Teuerung in eine äquivalente Strompreissenkung um, ergibt sich ein erheblicher Vorteil für das Heizen mit Wärmepumpen.
Die CO2-Bepreisung für fossile Kraft- und Brennstoffe ist ab 2021 mit einem Startwert von 25 Euro pro Tonne (Euro/t) verbrennungsbezogener CO2-Emissionen ab 2021 in die Preise für Erdgas und Heizöl „eingesickert“. Der aktuelle Preis von 55 Euro/t bedeutet einen Anteil am Erdgaspreis von 1,19 Ct/kWh, bei Heizöl sind es 1,64 Ct/kWh.
Bei einem für Einfamilienhäuser typischen Endenergiebezug von 20.000 kWh/a liegen die verbrennungsbezogenen CO2-Emissionen für Erdgas bei 3,6 t/a und für Heizöl bei 5,0 t/a und im Jahr 2025 die CO2-Kosten bei 237 Euro bei Erdgas und für Heizöl bei 327 Euro. Die CO2-Preise sind jeweils netto, die CO2-Kosten inklusive Umsatzsteuer.
Die CO2-Preis werden steigen
Damit die CO2-Bepreisung die gewünschte Wirkung – eine Verringerung der CO2-Emissionen aus der Nutzung fossiler Brennstoffe – erzielen kann, sind aus heutiger Sicht steigende CO2-Preise (oder andere heute nicht absehbare Impulse) unumgänglich. Unklar ist lediglich, welche Preiskurve sich am Markt herausbilden wird. Zahlreiche Analysen gehen von einem linearen Anstieg aus, zum Beispiel von jährlich 10…25 Euro/t aus. Wichtig ist zu erkennen: Die CO2-Bepreisung wird zwar auch die Inflation erhöhen, die CO2-Preisbildung erfolgt aber zusätzlich zu der „normalen“ Teuerung.
Für Energieverbraucher und Haubesitzer sind die finanziellen Konsequenzen dadurch ohne eine nähere Auseinandersetzung kaum ersichtlich, zumal auch fiktiv sehr hohe CO2-Preise ins Spiel gebracht werden – ohne zu erwähnen, dass das Verhalten der Endkunden automatisch gegensteuern würde.
Rechenmodell: Rücklagen als Vorsorge
Wer erwartet, dass in der Zukunft der Preis für eine notwendige Ware überproportional zum Einkommen steigen, ist mit der Bildung von Rücklagen gut beraten. Das gilt insbesondere für Haushalte, weil sie steigende Kosten nicht „weitergeben“ können.
Bezogen auf die CO2-Bepreisung könnte das so aussehen, dass man jedes Jahr ab 2025 den gleichen Betrag auf ein Rücklagenkonto einzahlt und die Kosten der CO2-Bepreisung von diesem Konto bezahlt. Mit bekanntem Preispfad und vorgegebener Verzinsung lässt sich die jährliche Rücklage so gestalten, dass Ende 2044 ein Kontostand von 0 Euro erreicht wird (die Nutzung fossiler Energieträger zum Heizen soll dann enden). Die Rücklage schafft dann mehr Kostentransparenz.
Da der aktuelle CO2-Preis von 55 Euro/t bereits Lebenswirklichkeit ist, werden nachfolgend nur die darüber hinausgehenden CO2-Mehrkosten für eine Modellierung benutzt. Exemplarisch und zum einfachen Umrechnen auf andere Preispfade*) wird ein moderater Anstieg des CO2-Preises von 10 Euro/t (P10) ab 2026 verwendet. In die Berechnung fließt für 2026 somit ein CO2-Mehrpreis von 10 Euro/t ein, 2027 sind es 20 Euro/t und 2044 im letzten Jahr 190 Euro/t (der Gesamtpreis beträgt dann 245 Euro/t).
Für eine Gas-Heizung mit einem Verbrauch von 20.000 kWh/a muss man dann bei einer Verzinsung von 2,5 %/a jedes Jahr 374,82 Euro/a zurücklegen. Das entspricht einem Anstieg der jährlichen Vollkosten (Finanzierung, Energie, Wartung, Schornsteinfeger) für eine Gas-Heizung um etwa 10 %. Bei einer Öl-Heizung beträgt die Rücklage 516,84 Euro/a.
Äquivalente Strompreissenkung
Um die Rücklage mit dem Umstieg auf eine Wärmepumpe vergleichbar zu machen, könnte man sie auch in eine Strompreissenkung umrechnen. Setzt man dafür einen Jahresnutzungsgrad der Öl- bzw. Gas-Heizung von 0,93 und eine Jahresarbeitszahl von 3,4 für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe an, ergibt sich eine äquivalente Strompreissenkung von 6,85 Ct/kWh. Das liegt über der ausgesetzten Ankündigung im Koalitionsvertrag von 5,0 Ct/kWh.
Für unterschiedliche Preispfade ergibt sich für die Gas-Heizung:
● 3,4 Ct/kWh bei P05
● 6,9 Ct/kWh bei P10
● 10,3 Ct/kWh bei P15
Zum Vergleich: Die zuletzt viel diskutierte Absenkung der Stromsteuer auf das EU-rechtlich mögliche Minimum würde den Strompreis um 2,32 Ct/kWh entlasten.
Für Heizöl mit höheren verbrennungsbezogenen CO2-Emissionen ergibt sich eine äquivalente Strompreissenkung von
● 4,7 Ct/kWh bei P05
● 9,4 Ct/kWh bei P10
● 14,2 Ct/kWh bei P15

JV
Bewertung
Wie stark die CO2-Preise steigen werden, ist schwer vorhersagbar. Allerdings zeigt sich, dass bei einer angemessenen Vorsorge bereits ein flacher Preisanstieg von 5 Euro/t (P05) das Preisgefüge von Strom zu Erdgas und Heizöl deutlich verändert. Es ist deshalb zu empfehlen, mögliche Entwicklungen bei der CO2-Bepreisung grundsätzlich separat und nicht innerhalb einer allgemeinen Preissteigerung zu berücksichtigen.
Was das Modell nicht zeigt: Mindestens bei den steileren Preispfaden ist anzunehmen, dass Hauseigentümer ab einem gewissen CO2-Preisniveau ihre Öl- oder Gas-Heizung aufgeben oder zumindest den Verbrauch durch zusätzliche Investitionen senken. Dann könnte die jährliche Rückstellung kleiner ausfallen. Wenn man das aber schon heute erkennen kann, sollte man das auch bei Entscheidungen berücksichtigen, wenn die jährliche Rückstellung oder ein Anteil davon den Umstieg auf ein anderes Heizsystem ermöglicht. Das Modell lässt sich auch auf andere Heizungssysteme, beispielsweise eine Pellet-Heizung übertragen. ■
Quellen: BEHG, eigene Annahmen und Berechnungen / jv
*) Um die Umrechnung zu gewährleisten, wird für das Jahr 2026 eine Preisentwicklung leicht abweichend vom BEHG zugelassen, dies betrifft nur Preispfade mit einer Steigung von mehr jährlich mehr als 10 Euro/t.
P05: der CO2-Preis steigt ab 2026 jährlich um 5 Euro/t
P10: der CO2-Preis steigt ab 2026 jährlich um 10 Euro/t
P15: der CO2-Preis steigt ab 2026 jährlich um 15 Euro/t
Im Kontext:
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