Anfang 2026 wird die stromkostenseitige Entlastung einer Wärmepumpe im Modul 2 wohl kleiner als die Entlastung für eine vergleichbare Gas-Heizung sein.
Eine Strompreissenkung um 5,0 Ct/kWh. Das wäre ein echter Impuls für den Wärmepumpenhochlauf (gewesen). Warum, erklärt das Diagramm. Es zeigt für die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe in Abhängigkeit des Wärmepumpen-Strom-/Gaspreisverhältnisses (WP-SGV) die Differenz der Heizenergiekosten zu einer Gas-Heizung mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh/a und einem guten Jahresnutzungsgrad von 0,93.

JV
Der Gaspreis von 9,3 Ct/kWh entspricht angebotenen Konditionen für Neuverträge. Mit einem WP-Strompreis im Modul 2 (separater Zählpunkt) ergibt sich bei einer Netzentnahme von 6200 kWh/a ein Strompreis von 23,25 Ct/kWh mit einem WP-SGV von 2,5 (SGV bei Haushaltsstrom: 3,2). Für eine neu in bestehende Gebäude installierte Luft/Wasser-WP wird eine JAZ von 3,3 angenommen. Vor Ort kann sich das WP-SGV im Diagramm nach oben oder unter verschieben und projektspezifisch die JAZ nach rechts oder links: die nachfolgend genannten Differenzen verändern sich dadurch nur gering.
Rückblick (hellrot):
2021 lag das WP-SGV bei 3,56. Eine wirtschaftliche Umsetzung im Bestand war mit den verfügbaren WP nur mit niedriger Vorlauftemperatur und einem künftig sinkenden WP-SGV und/oder Eigenstromnutzung möglich.
Hellblau:
Mit einem aktuellen WP-SGV von 2,5 für Neuverträge und einer JAZ von 3,3 für die Modernisierung mit Radiatorheizung ergibt sich ein Kostenvorteil von 542 €/a. Ohne Heizungsförderung reicht er nicht aus, die Mehrkosten für den Umstieg zu kompensieren.
Zu sehen ist aber, dass der Vorteil gegenüber 2021 stark gestiegen ist. Bei einer Modernisierung mit Radiatorheizung hätte sich für eine JAZ von 2,9 bei den Heizenergiekosten ein Nachteil von 260 €/a ergeben. Erst durch technischen Fortschritt, auch den Druck der Heizungsförderung natürliche Kältemittel einzusetzen, politische Maßnahmen (Abschaffung der EEG-Umlage, Netzentgeltreduzierung für SteuVE) sowie gestiegene Gaspreise hat sich ein Vorteil ergeben.
Dunkelblau:
Für Haushalte beschränkt sich die von der BReg geplante zusätzliche Strompreissenkung 2026 auf Zuschüsse für das Übertragungsnetzentgelt. Hier wurde dafür eine Entlastung von 1,61 Ct/kWh angesetzt, die sich im Modul 2 um 60 % verringert. Der Vorteil steigt um nur 36 €/a auf 578 €/a.
Türkis …
… zeigt fiktiv die vorerst abgesagte Stromsteuersenkung auf das EU-rechtliche Minimum. Der Vorteil würde um 131 €/a auf 673 €/a steigen.
Grün …
… zeigt für das Sofort-Versprechen der CDU im Wahlkampf und die Ankündigung im Koalitionsvertrag: Der Vorteil wäre um 282 €/a auf 824 €/a gestiegen.
Orange:
Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage im Gaspreis sinkt der Vorteil um 69 €/a auf 473 €/a.
Fazit
Für die Musterfall-Wärmepumpen im Modul 2 ist die stromseitige Entlastung kleiner als die gasseitige Entlastung. Eine Unterstützung für den WP-Hochlauf ist nicht zu erkennen. Vermutlich werden in der nächsten Preisrunde beide Effekte von anderen Kostenelementen aufgehoben.
Und die Pfeile in Magenta …
… nach rechts und dann nach unten: Um den Vorteil aus der 5-Ct/kWh-Strompreisentlastungs-Ankündigung rein technisch äquivalent zu erreichen, müsste die Jahresarbeitszahl kostenfrei von 3,3 auf 4,15…4,28 gesteigert werden.
Innovationsdruck ist ein mächtiger Treiber. Wenn die Branche über alle Stufen in der Lage wäre, die JAZ im Stand und umsonst um über 25 % zu erhöhen, hätten wir das in der Flaute längst gesehen. Die Lernkurve für die JAZ-Steigerung neuer Luft/Wasser-WP-Projekte bei der ersten oder zweiten Heizungserneuerung in Einfamilienhäusern mit Radiatorheizung ist eher bei 0,1…0,15-JAZ-Punkten pro Jahr zu verorten.
Fakt ist, sonst wäre es kein Mittelwert, dass es auch heute schon dem Musterfall entsprechende Anlagen gibt, die deutlich höhere JAZ erreichen. Nimmt man sie als Maßstab, verschiebt sich der Ausgangspunkt und der magentafarbene Pfeil nach rechts wird durch die abflachenden Kurven noch länger. ■
Quellen: BNetzA-Festlegungen, BReg-25, Koalitionsvertrag 2025, eigene Berechnungen / jv
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