Vom Grundsatz auf der Bio-Treppe aber pauschal oder per Nachweis rabattiert das GModG Hybrid-Lösungen. Der Hybrid-Rabatt wird jedoch teilweise einkassiert.
GModG: Um die „Erdgas-Restmenge“ im Heizungsbestand zu dekarbonisieren, muss die Grüngas-Quote steil hochlaufen und die Bio-Treppen-Anforderung überholen.
Die Bio-Treppe im GModG ist keine (neue) Erlaubnis für den Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen, sondern ein „sanktionierendes Abschreckungssystem“, damit vorzugsweise andere Heizungslösungen eingebaut werden.
Auf die Bio-Treppe müssen nur neu eingebaute Gas-Heizungen. Um auch den Altbestand zu dekarbonisieren, muss die Grüngas-Quote steil hochlaufen.
Macht die Bio-Treppe die Erneuerung einer Gas-Heizung wieder attraktiv? Eine Modellierung mit einem Grenz-Wärmepumpen-Strompreis gibt einen klaren Hinweis.
Der ZVEI warnt vor den Folgen durch das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Reform schaffe Unsicherheit – ökonomisch, sozial und klimapolitisch.
Die Aufregung über die „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ ist groß. Wer nachrechnet wird erkennen, das Schleifen der 65-%-Regel auf 10 % ändert praktisch nichts.
Die „Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz“ verringern die bestehenden EE-Pflichten beim Einbau neuer Öl- und Gas-Heizungen. Das kann nur durch viel mehr Wärmepumpen kompensiert werden.