Macht die Bio-Treppe die Erneuerung einer Gas-Heizung wieder attraktiv? Eine Modellierung mit einem Grenz-Wärmepumpen-Strompreis gibt einen klaren Hinweis.
Der Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz GModG macht beim Einbau neuer Gas- und Öl-Heizungen die in der GEG-Novelle 2023/24 eingeführte Übergangsphase vor der Wärmeplanungsfrist (30. Juni 2026/28) mit einem gestuften Beimischungsanteil ab 2029 zum neuen Bio-Treppen-Standard. Beim Grünanteil gibt es lediglich im Jahr 2029 eine unbedeutende Verringerung von 15 auf 10 Prozentpunkte.
Für selbstnutzende Gebäudeeigentümer ergibt sich dadurch auch langfristig keine andere nennenswerte Pflicht, als sie sich bei einem erneuten Einbau einer Gas-Heizung bis zum Stichtag bei einer Fortsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ergeben hätte.
Modellierung mit Grenz-Wärmepumpen-Strompreis
Für die Wirtschaftlichkeit „neue Gas-Heizung vs. Umstieg auf eine Wärmepumpe“ bleibt mit dem GModG die Schwierigkeit, die Entwicklung der Energiepreiskomponenten abzuschätzen, da sie sich gegenseitig beeinflussen und auch die Anzahl der Heizungen mit Bio-Treppen-Pflicht Einfluss hat. Wird die Bio-Treppe häufig benutzt, bremst das den Anstieg der Gas-Netzentgelte.
JV
Entziehen kann man sich dem Prognose-Dilemma, wenn man die Preisentwicklung aus Sicht der Gas-Heizung in den nächsten Jahren optimistisch gestaltet. Ergibt sich dabei für eine längere Periode ein finanziell attraktives Umfeld, könnte der Umstieg auf Wärmepumpen- und Biomasse-Heizungen sowie leitungsgebundene Wärme gebremst werden. Als einfacher Indikator kann aus den Energiekosten der Gas-Heizung nach dem Abzug eines Betrags zur Finanzierung der Mehrkosten einer Wärmepumpe der Strompreis errechnet werden, bei dem sich Kostenparität ergibt.
Bei einem niedrigen Grenz-Wärmepumpen-Strompreis ergibt sich ein attraktives Umfeld für Bio-Treppen-Gas-Heizungen, bei einem hohen Grenz-Wärmepumpen-Strompreis ist bei anstehender Erneuerung ein Umstieg vorteilhaft. Dann würden Heizungsmodernisierer vermehrt aussteigen und die Gaspreisspirale befeuern. Aufgrund des aktuell ähnlichen Gesamtkostengefüges kann man das Ergebnis auch auf Holzpellet-Heizungen übertragen.
Die Grafik modelliert das für eine Gas-Heizung in einem Einfamilienhaus mit einem Nutzwärmebedarf von 18.600 kWh/a, der sich linear bis 2044 auf 14.880 kWh/a um 20 % verringert. Für das Gas-Netznutzungsentgelt wurde das Preisblatt 2026 von München angenommen. Es liegt 2026 mit Platz 14 der 20 größten Städte auf niedrigem Niveau. Der Startpunkt von 2,18 Ct/kWh (netto) liegt unter dem Wert in der BDEW-Gaspreisanalyse 2026 (2,57 Ct/kWh). Die kontinuierliche Erhöhung der Preiskomponenten ist in der Grafik angegeben. Der Mehrkosten-Finanzierungsbetrag wurde mit 800 Euro/a angenommen. Der rechnerisch über die Jahresarbeitszahl (JAZ) ermittelte Strombedarf der Wärmpumpe wird auf 80 % verringert, um die inzwischen übliche Verfügbarkeit von Eigenstrom abzubilden. Eine 20-%-Quote ist kostengünstig und ohne Stromspeicher zu erreichen.
Ergebnis
Es zeigt sich, dass der Grenz-Wärmepumpen-Strompreis für beide JAZ keine „Schwächephase“ aufweist, also zu keinem Zeitpunkt ein Kostenvorteil für Gas-Heizung angenommen werden kann. Ist der Gaspreistrend steiler oder der Startpunkt höher, eskaliert der Vorteil der Wärmepumpe.
Anders ausgedrückt: Der Grenz-Wärmepumpen-Strompreis zeigt, dass die optimistische Parametrierung für die Gaspreiskomponenten in der Praxis sehr wahrscheinlich nicht eintreten kann, weil die Abwanderung aus dem Gasnetz finanziell attraktiv ist, wodurch die Gas-Netzentgelte schneller steigen. ■
Quelle: Preisblatt Gas SWM Infrastruktur; BDEW, GModG-Referentenentwurf 05.05.2026, eigene Berechnungen / jv
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