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Gebäudemodernisierungsgesetz

GModG: Die Grüngas-Quote ent­wertet den Hybrid-Rabatt

Vom Grund­satz auf der Bio-Treppe aber pauschal oder per Nachweis rabat­tiert das GModG Hybrid-Lösungen. Der Hybrid-Rabatt wird jedoch wohl teil­weise ein­kassiert.

Der inzwischen dem Bundesrat zugeleitete Regierungsentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verbindet den Einbau einer „Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird“ mit der Bio-Treppe:

Beim Einbau solcher Heizungsanlagen nach dem Inkrafttreten des GModG müssen die Eigentümer des Gebäudes sicherstellen, dass ab 2029 ein in Stufen steigender Anteil „der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas, grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird. Die Stufen für die „grünen Brennstoffe“ sind

  • 10 % in 2029
  • 15 % von 2030 bis einschließlich 2034
  • 30 % von 2035 bis einschließlich 2039 und
  • 60 % ab 2040.

JV

Rabatt für Hybrid-Lösungen

Für zwei explizit genannte Hybrid-Lösungen – die Nutzung einer solarthermischen Anlage sowie Wärmepumpen-Hybridheizungen – gilt die Pflicht bis zu Start der 30-%-Stufe Anfang 2035 als pauschal erfüllt, wenn sie bestimmte (einfach einzuhaltende) Mindestkriterien aufweisen. Danach kann ein höherer Anteil als 15 % auf die Mindestpflicht der Bio-Treppe mit Nachweis angerechnet werden.

Beispiel: Gemäß GModG-BReg-Entwurf wird beim Nachweis eines 30-%-Hybrid-Anteils bis Anfang 2040 die Bio-Treppen-Mindestpflicht erfüllt. Danach ergibt die Verrechnung des Hybrid-Rabatts mit der Bio-Treppen-Mindestpflicht einen Anteil von (60 − 30) % = 30 % grüner Brennstoffe.

Quotenpflicht für Inverkehrbringer

Zum „Heizungsgesetz-abschaffen-Konzept“ gehören allerdings parallel zum GModG weitere Pflichten: Die Grüngas- und die Grünheizöl-Quote setzten bereits bei den Inverkehrbringern von Erdgas und Heizöl an. Bekannt ist bisher nur: Die Quoten starten 2028 mit bis zu 1 %. Zur konkreten Umsetzung soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) „bis zum Sommer 2026“ Eckpunkte vorstellen.

Solche Quoten wurden ursprünglich (2023) mit einem bis 2030 moderat und danach steil bis zum Jahr 2045 ansteigenden Quotenpfad von den SPD-Bundestagsabgeordneten Bengt Bergt (inzwischen Leiter des Bereichs Public Affairs bei „Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft“) und Andreas Rimkus (inzwischen Präsident des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung) vorgestellt.

Modell mit linearem Anstieg um jährlich 2 Prozentpunkte

In welcher Form die BMWE-Eckpunkte einen Quotenpfad ab 2029 beschreiben, bleibt abzuwarten. Die Grafik nimmt exemplarisch einen jährlich um 2 Prozentpunkte steigenden Anteil an. Damit zeigt sich, dass der erwartete Hybrid-Rabatt durch die Quotenpflicht der Inverkehrbringer reduziert und kontinuierlich geringer wird.

Die Quotenpflicht der Inverkehrbringer kann zwar auf die Bio-Treppen-Mindestpflicht angerechnet werden, der GModG-Regierungsentwurf sieht jedoch nicht vor, dass durch den Hybrid-Rabatt die Quotenpflicht der Inverkehrbringer verringert werden kann. Wollte der Gesetzgeber dies zulassen, müsste der Inverkehrbringer durch einen von dem mit dem Energieträgern belieferten Kunden erbrachten Nachweis für ebendiesen Liefervertrag von seiner Quotenpflicht befreit werden … – der Bürokratieaufwand dafür würde bei Haushalskunden die erhoffte Kostensenkung mehrfach überkompensieren. Abhängig vom Quotenpfad wird somit nach aktuellem Stand der Hybrid-Rabatt außerhalb des GModG durch die Inverkehrbringer-Quotenpflicht verringert.

Eine weitere Herausforderung dürfte die Beschaffung einer individuellen Grünbrennstoff-Quote sein, denn der Markt wird sich auf zwei Produkte ausrichten: Grüngas-Quote bzw. Grünheizöl-Quote sowie Bio-Treppen-Brennstoff. Ob ein Wettbewerb für „Bio-Treppen-Brennstoff minus individueller Hybrid-Rabatt“ entsteht, bleibt ebenfalls abzuwarten.

Die Gaswirtschaft ist übrigens gegen die Bio-Treppe und plädiert dafür, ausschließlich die Grüngas-Quote bzw. Grünheizöl-Quote vorzugeben. Der im GModG-BReg-Entwurf vorgesehene Hybrid-Rabatt wäre dann hinfällig. ■
Quellen: GModG-BReg-Entwurf, eigene Überlegungen und Annahmen / jv

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