Der Artikel kompakt zusammengefasst
- Für ein konkretes Gebäude liegt der effektive Wärmepumpen-Strompreis für typische Konstellationen unter dem Strompreis für Haushaltskunden.
- Wird dieser Unterschied nicht berücksichtigt, werden die Energiebezugskosten für die Wärmepumpe zu hoch und ihr Heizenergiekostenvorteil gegenüber anderen Heizungslösungen gering angenommen.
- Eine Differenzierung ist nicht mit pauschalen Annahmen möglich, sie muss die Netzentgelte für den konkreten Einbauort berücksichtigen.
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Die Stromkosten für den Betrieb einer Wärmepumpe sind für ihre Wirtschaftlichkeit und für den Gesamtkostenvergleich mit anderen Heizungssystemen maßgebend. Oft werden dafür jedoch pauschale Annahmen mit deutlich zu hohen Strompreisen verwendet.
Wer am 15. Mai 2026 den Brückentag genutzt hat, um sich auf einem Vergleichsportal über die Strompreise bei einem potenziellen Umstieg auf eine Wärmepumpen-Heizung zu informieren, wird in Bremen eventuell einen (dafür falschen) Strompreis von 30,3 Ct/kWh ermittelt haben. Diesen Preis hätte man für einen mit 3500 kWh/a angegeben Jahresverbrauch ermittelt – bei einer marktüblich eingeschränkten Preisgarantie für die nächsten 12 Monate und Tarifangeboten ohne die Berücksichtigung von Boni, als Mittelwert der drei günstigsten Optionen.
3500 kWh sind der Standard-Referenzverbrauch (Netzentnahme) für Einfamilienhäuser ohne elektrische Trinkwassererwärmung, ohne Wärmepumpen-Heizung und ohne Stromverbrauch für Elektromobilität, ohne Eigenstromerzeugung und ohne Homeoffice – also der Stromverbrauch für den Haushalt. Gleichmäßig auf das ganze Jahr verteilt entspricht er einer Dauerleistung von 400 W.
Misch-Strompreis
Der 3500-kWh-Strompreis (Nennpreis) für Bremen findet sich in Bild 2 zusammen mit denen von neun weiteren, nicht ganz zufällig ausgewählten Orten in der 1. Spalte. Beim Umstieg auf eine Wärmepumpen-Heizung würde sich die Netzentnahme erhöhen. Kalkuliert man mit einem Nutzwärmebedarf von 16.500 kWh/a, das entspricht bei einer ü20-Gas-Heizung einem Gasverbrauch von etwa 20.000 kWh/a, benötigt eine Heizungs-Wärmepumpe dafür bei einer gut zu erreichenden Jahresarbeitszahl von 3,3 insgesamt 5000 kWh/a Strom.
Spalte 2 zeigt den Strompreis für nun insgesamt 8500 kWh/a. Mit 27,9 Ct/kWh liegt er 2,4 Ct/kWh unter dem Nennpreis. Die Differenz ist kein „Mengenrabatt“, sie ergibt sich durch die Verteilung von „Grundgebühren“ – das sind insbesondere der Netzentgelt-Grundpreise, der Messstellenbetrieb und eine Servicepauschale des Energielieferanten – auf eine größere Strommenge. Zum Vergleich: Die viel diskutierte Minimierung der Stromsteuer im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben würde eine Senkung um 2,3 Ct/kWh ergeben.
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Mehrmengen-Strompreis
Weil die Grundgebühren aber ohnehin zu bezahlen sind, macht ihre Verteilung auf die Strommenge für die Wärmepumpe keinen Sinn. Kaufmännisch richtig ergibt sich in Spalte 3 aus der Kostendifferenz für den Netzbezug von 8500 und 3500 kWh/a ein Strompreis, der dem für die Wärmepumpen zusätzlich bezogenen Strom entspricht. Für die Bremen-Recherche ergibt sich ein Mehrmengen-Strompreis von 26,3 Ct/kWh, der Abstand zum Nennpreis beträgt 4,0 Ct/kWh.
Modul-1-Pauschale
Alle vorhergehenden Überlegungen gehen davon aus, dass der Strom für die Wärmepumpen und den Haushalt über nur einen Stromzähler bzw. nur einen Zählpunkt bezogen und abgerechnet werden. Für Heizungs-Wärmepumpen mit einer elektrischen Nennleistungsaufnahmen von mehr als 4,2 kW inklusive direktelektrischer Zusatz- oder Notheizung ist dann für Inbetriebnahmen nach dem 1. Januar 2024 das Modul 1 gemäß den Festlegungen der Bundesnetzagentur auf Basis von § 14a EnWG mit einer pauschalen Netzentgeltreduzierung für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen anzuwenden.
Auf Strompreisportalen kann man dies nicht als Parameter wählen, sondern muss die Netzentgeltreduzierung über das Preisblatt des für das Grundstück zuständigen Stromnetzbetreibers ermitteln, siehe Bild 3. Die Modul-1-Pauschale für ein Kalenderjahr errechnet sich zurzeit aus dem 750-fachen Netzentgelt-Arbeitspreis (brutto) zuzüglich 80 Euro. Für das Jahr 2026 sind das in Bremen 128,78 Euro. Legt man sie auf den Strombedarf der Wärmepumpe um, sinkt der Strompreis in Spalte 4 um fast 2,6 Ct/kW auf nun 23,7 Ct/kWh.
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Modul-1-SteuVE-Kosten (mit POG)
Allerdings ist dann noch nicht berücksichtigt, dass für Modul 1 ein Smart Meter erforderlich ist. Er darf beim Pflichteinbaufall „Wärmepumpe als Steuerbare Verbrauchseinrichtung“ dem Stromkunden mit maximal 50 Euro/a in Rechnung gestellt werden. Zusätzlich können dem Stromkunden ebenfalls maximal 50 Euro/a für eine Steuerbox, über die der Strom-Netzbetreiber die Wärmepumpe in einer kritischen Situation temporär auf einen Leistungsbezug von minimal 4,2 kW drosseln kann, in Rechnung gestellt werden. Zurzeit kommen überwiegend andere (günstigere) Lösungen zum Einsatz, in Spalte 5 wurden dennoch beide Preisobergrenzen (POG), abzüglich der aus dem Stromtarif entfallenden Gebühr für einen Standardstromzähler, berücksichtigt.
Die Bremen-Recherche endet dann mit einem effektiven Modul-1-Strompreis von 25,3 Ct/kWh genau 5,0 Ct/kWh unter dem zuerst ermittelten 3500-kWh-Strompreis. Bei der für die Wärmepumpe angenommen Strommenge ergibt sich somit ein Modul-1-Kostenunterschied von 250 Euro/a. Im Mittel der zehn Beispielorte sind es 255 Euro/a (169 … 352 Euro/a).
Modul-2-SteuVE-Kosten (mit POG)
Spalte 6 zeigt zum Vergleich den alternativ möglichen Netzanschluss mit Modul 2 über einen separaten Zählpunkt und einen eigenen Stromtarif. Diese werden aufgrund der §14a-EnWG-Festelegungen mit einem um 60 % verringerten Netzentgelt-Arbeitspreis und ohne Netzentgelt-Grundpreis sowie einem anderen Lastprofil für die Strombeschaffung kalkuliert, sie können auf Vergleichsportalen ermittelt werden.
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Die zusätzlichen Kosten für den Smart-Meter-Pflichteinbau und eine Steuerbox sind dann aber nicht automatisch enthalten, in Spalte 6 wurden sie anlog zu Modul 1 mit der Preisobergrenze berücksichtigt. Außerdem wurde das §22-EnFG-Umlagenprivileg [3] für 2026 in Höhe von 1,651 Ct/kWh berücksichtigt. Für die Bremen-Recherche ergibt sich dann ein effektiver Modul-2-Strompreis von 22,6 Ct/kWh, er liegt damit 7,7 Ct/kWh unter dem zuerst ermittelten 3500-kWh-Strompreis. Bei der für die Wärmepumpe angenommen Strommenge ergibt sich somit ein Modul-2-Kostenunterschied von 385 Euro/a. Im Mittel der zehn Beispielorte sind es 401 Euro/a (221 … 522 Euro/a).
Erhebliche Unterschiede
Bild 2 verdeutlicht, dass die Strompreis-Recherchepfade von Spalte 1 bis Spalte 5 unterschiedlich verlaufen und sich teilweise kreuzen. Markant ist, dass Berlin, München, Düsseldorf und Köln bei gleichen Randbedingungen für die Konzessionsabgabe (der einzige Unterschied, der sich aufgrund der Gemeindegröße unmittelbar im Strompreis niederschlägt) und trotz fast gleichem Startpunkt von 30,9 … 31,4 Ct/kWh in Spalte 5 zwischen 23,7 und 27,9 Ct/kWh streuen. Hintergrund sind deutlich unterschiedliche Aufteilungen zwischen dem Netzentgelt-Grundpreis und dem Netzentgelt-Arbeitspreis, siehe Bild 5. In Spalte 1 liegt das Netzentgelt der vier Städte eng zusammen zwischen 9,6 und 9,9 Ct/kWh und in Spalte 5 zwischen 3,8 und 8,0 Ct/kWh weit auseinander. Die Differenz von 4,2 Ct/kWh findet sich auch exakt im Endpreis.
In Spalte 6 mit Modul 2 setzt sich das fort, denn hier entfällt der Netzentgelt-Grundpreis, da er bei Wohngebäuden für die Marktlokation bereits über den Haushaltsstrom bezahlt wird. In Köln und Mannheim ergeben sich in der Momentaufnahme mit Modul 2 sogar höhere effektive Strompreise als mit Modul 1: Durch die vor Ort niedrigen Netzentgelt-Arbeitspreise ergeben sich mit den beiden Berechnungsvorschriften nur sehr kleine Vorteile für das Modul 2, die dann von der Servicepauschale des Energielieferanten für den zusätzlichen Vertrag sogar überkompensiert werden.
Zudem wenden die Stromnetzbetreiber bei Wärmepumpenstrom die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) nicht einheitlich an, für heute installierte Wärmepumpen-Heizungen trifft die KAV keine eindeutige Regelung. So ergibt sich in Oldenburg und Schwerin bei jeweils sogar fast gleich hohem Netznutzungsentgelt für Modul 2 und Modul 1 am Stichtag ein anderes Bild.
Da sich die im Wettbewerb befindlichen Anbieter und Tarife in den Spalten 1, 2 und 6 unterscheiden können und sich in den Spalten 3 bis 5 nur fiktive Anbieter (Differenz aus Spalte 2 und 1) befinden, können auch ungewöhnliche Verhältnisse entstehen – potenziellen Heizungsmodernisierern würden sie sich dann ebenfalls so präsentieren, aufgrund des Vergleichs für nur eine Adresse aber kaum auffallen.
JV
Schlussfolgerungen
Der Unterschied zwischen Haushaltsstrompreis und dem effektiven zu bezahlenden Preis für Wärmepumpenstrom unterscheidet sich deutlich, die Differenz hängt von der Höhe der Netzentgelte und von der Tarifierung der Netzentgelte des vor Ort zuständigen Strom-Verteilnetzbetreibers ab. Und je kleiner der referenzierte Stromverbrauch des Haushalts ist, desto größer ist die Differenz zum effektiven Wärmepumpen-Strompreis (wobei dieser konstant bleibt). Mit einem „Startwert“ von 2500 kWh/a wäre der Unterschied noch ausgeprägter, die effektiven Wärmepumpen-Strompreise hätten sich aber nicht (nur im Rahmen der wettbewerblichen Positionierung der potenziellen Stromlieferanten) geändert.
Nimmt man fiktiv für das Mustergebäude einen Gaspreis von 10 Ct/kWh bei einer Netzentnahme von 20.000 kWh/a an, ergibt sich für Bremen mit 3500 kWh/a Haushaltsstrom ein Strom-/Gaspreisverhältnis von 3,05. Das Modul-1-Strom-/Gaspreisverhältnis liegt jedoch nur bei 2,53 und das Modul-2-Strom-/Gaspreisverhältnis nur bei 2,26.
Tipp: Für Modul-1-Netzanschlüsse ist für einen ersten Überschlag der Mehrmengen-Strompreis (Spalte 3) die schnellste Annäherung auf der sicheren Seite. Bei einer geringen Netzentnahme der Wärmepumpe (das ergibt sich auch bei einem hohen Deckungsanteil mit Eigenstrom) wird dann der effektive Wärmepumpen-Strompreis zu hoch eingeschätzt, allerdings sind in diesem Fall auch die Stromkosten für die Wärmepumpe bereits gering. Bei einer hohen Netzentnahme der Wärmepumpe schwindet der Unterschied zwischen Spalte 3 und Spalte 5 (dann ist aber in der Regel der Modul-2-Netzanschluss günstiger). Jochen Vorländer
Fachberichte mit ähnlichen Themen bündelt das TGA+E-Dossier Energieträger
Literatur
[1] Vorländer, Jochen: Heizenergiekosten: Wie sich die Krisenaufschläge auswirken. Stuttgart: Gentner Verlag, TGA+E 05-2026
[2] Vorländer, Jochen: Marktdaten: Wie teuer ist Strom für Haushalte, wenn sie ihn gezielt kaufen?. Stuttgart: Gentner Verlag, TGA+E, nur online, 28.04.2026
[3] Vorländer, Jochen: Energiepreise: Umlagen für Wärmepumpen mit eigenem Stromzähler entfallen. Stuttgart: Gentner Verlag, TGA+E, nur online, 01.01.2026