Die Ausschüsse des Bundesrats haben auf 59 Seiten 67 Empfehlungen zur Stellungnahme der Länderkammer zum BReg-Entwurf für das GModG zusammengetragen.
Vom Grundsatz auf der Bio-Treppe aber pauschal oder per Nachweis rabattiert das GModG Hybrid-Lösungen. Der Hybrid-Rabatt wird jedoch teilweise einkassiert.
Die Erhebung des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks zeigt für 2025 insbesondere: Der Heizungsbestand ist im Mittel fast ein Jahr älter geworden.
GModG: Um die „Erdgas-Restmenge“ im Heizungsbestand zu dekarbonisieren, muss die Grüngas-Quote steil hochlaufen und die Bio-Treppen-Anforderung überholen.
Die Bio-Treppe im GModG ist keine (neue) Erlaubnis für den Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen, sondern ein „sanktionierendes Abschreckungssystem“, damit vorzugsweise andere Heizungslösungen eingebaut werden.
Auf die Bio-Treppe müssen nur neu eingebaute Gas-Heizungen. Um auch den Altbestand zu dekarbonisieren, muss die Grüngas-Quote steil hochlaufen.
Macht die Bio-Treppe die Erneuerung einer Gas-Heizung wieder attraktiv? Eine Modellierung mit einem Grenz-Wärmepumpen-Strompreis gibt einen klaren Hinweis.
Die „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ verringert für neue Öl- und Gas-Heizungen die Anforderungen, das ändert kaufmännisch betrachtet aber zumeist nichts.