Der Artikel kompakt zusammengefasst
- Um den Gas-Verbrauch privater Haushalte bis Ende 2044 zu dekarbonisieren, reicht die Bio-Treppe allein nicht aus.
- Zusätzlich wären eine erhebliche Senkung der Gasmenge insgesamt (Erdgas plus Grüngas) und eine der Bio-Treppen-Anforderung schnell folgende allgemeine Grüngas-Quote erforderlich.
- Auch die drei Maßnahmen können nicht gewährleisten, dass ein den heute mit Erdgas versorgten Gebäuden bis Ende 2044 zustehendes Treibhausgas-Emissionsbudget eingehalten wird. Dazu wären bereits möglichst früh größere Minderungserfolge notwendig.
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Auf die Bio-Treppe müssen laut dem Regierungsentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz nur neu eingebaute Öl- und Gas-Heizungen, sofern sie nicht durch die Kombination mit anderen Heizungslösungen freigestellt werden. Um auch die „Restmenge“ im Altbestand zu dekarbonisieren, muss die Grüngas-Quote steil hochlaufen und die Bio-Treppen-Anforderung überholen.
Im GModG-Regierungsentwurf wird die bisher nach der Wärmeplanungsfrist auf 65 % erneuerbare Energien springende Nutzungspflicht abgeschafft. Stattdessen wird die GEG-Übergangsregelung für künftig neu eingebaute Gas- und Öl-Heizungen mit einem ab 2029 gestuft steigendem Grünbrennstoffanteil zur Standardpflicht für ebendiese Heizungen umfunktioniert. Daneben gibt es einen Technikkatalog mit weiteren Lösungen, für die wenige Kriterien und dann keine Pflichten zu beachten sind.
Nur im Jahr 2029 mit einem auf 10 % verringerten Anteil unterscheidet sich die alte von der neuen Bio-Treppe. Es dürfte sich aber nicht (nur) um eine Alibi-Differenzierung zum GEG handeln, sondern vielmehr den Grüngaserzeugern mehr Zeit zur Produktionssteigerung geben und Knappheitspreise zu vermeiden. Zudem findet die nächste Bundestagswahl spätestens am 25. März 2029 statt – staatlich organisiert steigende Gaspreise sind dann für die Regierungsparteien kein Stimmenfangthema.
Grüngas-Quote / Grüngas-Rampe
Was (noch) verschwiegen wird: Spätestens auf der 2040 startenden 60-%-Stufe wird die Treppen-Anforderung von der „Grüngas-Quote“, die parallel für alle fossilen Brennstoffe in Wohngebäuden eingeführt wird, überholt (erden müssen). Sonst wäre die Dekarbonisierung der Gasversorgung bis Ende 2044 nur zu leisten, wenn größere Mengen aus anderen Bereichen zu Heizungen umgelenkt werden. Ein Hinweis dazu findet sich in der Diskussion bisher nicht. Der „Brennstoffstrategie“ scheint vielmehr die entgegengesetzte Richtung zu konzeptionieren.
Zur Grüngas-Quote (moderater „Start ab 2028 mit bis zu 1 %“) werden die Brennstoffhändler verpflichtet, sie wirkt also im gesamten Heizungsbestand. Und sie wird schnell steigen müssen, weil der Aufbau von Einspeisekapazität nicht eine prozentuale Quote am Gaszähler, sondern einen verbindlichen Mengenhochlauf („Grüngas-Rampe“) erfordert. Da gleichzeitig die Gasabnahme der Wohngebäude „ausblutet“, muss für einen Mengenhochlauf in jedem Jahr der Anteil steigen – das verdeutlicht Bild 2.
JV
Der Lösungsraum ist limitiert
Im Prinzip kann man in einem Planspiel „jede Zukunft konstruieren“, in der Praxis sind die Parameter jedoch voneinander abhängig. Exemplarisch startet h im Jahr 2025 mit der beobachteten Gasabnahme und verteilt sie gleichmäßig auf 10 Mio. Gebäude (1). Alle alten Gas-Heizungen haben einen Jahresnutzungsgrad von 0,8 und ab 2026 erneuerte von 0,93 (bezogen auf den Brennwert Hs). In allen Gebäuden sinkt der Nutzwärmebedarf durch energetische Modernisierungen pro Jahr um 1 % gegenüber 2025 und in 416.667 Gebäuden wird die Gas-Heizung ausgetauscht. Davon liegt die 1:1-Erneuerung bis 2035 bei 50 %, bis 2040 bei 40 % und danach bei 30 %.
Anfang 2045 sind so noch 1,71 Mio. vor 2026 eingebaute Gas-Heizungen und insgesamt 5,29 Mio. Gas-Heizungen in Betrieb. Trotz dieser für die Gaswirtschaft sehr optimistischen Annahmen sinkt der Gasabsatz auf 100 TWh (3). Um dabei einen Brennstoffwechsel zu erreichen, fährt die Stützpunkt-Ziel-Rampe ab 2030 jeweils linear die Grüngas-Quoten zu den Wechselpunkten der Bio-Treppe an und ab 2040 das 100-%-Ziel an (2).
Beschaffungskosten sinken kaum
Für die Kostengrafik (brutto) startet der Erdgaspreis bei 4,0 Ct/kWh und verteuert sich linear auf 5,0 Ct/kWh. Grüngas steigt linear von 8,0 bis 10,7 Ct/kWh. Damit bleiben die Beschaffungskosten trotz 62%iger Verringerung der Gasmenge im gesamten Zeitverlauf nahezu gleich.
Die CO2-Kosten sinken zwar durch den Grüngasanteil, aber nur gegenüber 100 % Erdgas, was für Wohngebäude ab 2028 nicht mehr zur Verfügung steht. Erhöht man den Zertifikatpreis, würden die CO2-Kosten mit Hochpunkt im Jahr 2035/36 flach ausbeulen – andere Heizsysteme würden attraktiver, der Austausch würde anders gelenkt und die Gasnachfrage stärker sinken.
Parallel werden die Gas-Netzentgelte deutlich steigen. Das bedeutet letztendlich: Aus dem skizzierten System werden die Nutzer vermutlich stärker als unterlegt abwandern. Erkennbar ist nur ein Ausweg: Die gezielte Konzentration der Gasversorgung auf Gebiete (Altstadt etc.), wo andere Lösungen (noch) nicht umsetzbar sind. Das würde dort sogar „der Markt“ automatisch so regeln, an anderen Stellen kann aber nicht verhindert werden, dass Investitionen in neue Gas-Heizungen stranden können.
Randnotizen
In der (für die Gaswirtschaft optimistischen) Modellierung wird in „nur“ 3,58 Mio. Gebäuden die Gas-Heizung erneuert, dafür könnte man als Mittelwert 20.000 Euro ansetzen, da auch Mehrfamilienhäuser mit Zentral- und Etagenheizungen „im Topf“ sind. Das würde Investitionen von 71,6 Mrd. Euro durch die Gebäudeeigentümer bedeuten. Theoretisch denkbar ist auch eine Zuwanderung von Gebäuden mit bisher Öl-Heizungen ins Gasnetz, attraktive Bedingungen sind dafür jedoch nicht zu erkennen, aus dem GEG wurden ein regulatorische Impuls dafür im Jahr 2023 gestrichen. Für die Öl-Heizung wird es zwar durch die äquivalente Grünölquote ebenfalls teurer, aber ein Wechsel zur Erdgas ist keine Problemlösung und auch nur bei Verfügbarkeit „in der Straße“ möglich.
Trotz ambitionierter Annahmen mit einer konstanten Modernisierungsaktivität (also steigender Rate bezogen auf den Restbestand) und dem steilen Hochlauf der Grüngas-Quote beansprucht die Modellierung 7,7 % mehr Erdgas, als sich bei einer fairen Verteilung der Dekarbonisierungslast auf die fossilen Energieträger im Gebäudesektor gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz ergeben würde. Jochen Vorländer
Literatur
[1] Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Berlin: BR-Drucksache 292/26 (Gesetzentwurf der Bundesregierung)