Der Artikel kompakt zusammengefasst
- Um die GMG-Eckpunkte und ihre Wirkung auf die künftige Struktur im Heizungsabsatz bewerten zu können, ist eine Benchmark hilfreich. Nimmt man dafür die 1:1-Erneuerung einer Gas-Heizung an, zeigt sich, dass durch diese bereits ohne zusätzliche Pflichten die Heizungskosten steigen.
- Daraus folgt zwangsläufig, dass auf der Bio-Treppe mit höheren Brennstoffpreisen die 1:1-Erneuerung finanziell noch weniger attraktiv ist: Zins und Tilgung für die Investition können aus dem Effizienzgewinn nicht finanziert werden.
- Eine Chance auf geringere Heizungskosten ergibt sich hingegen beim geförderten Umstieg auf eine Heizungs-Wärmepumpe.
Die „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ verringert für neue Öl- und Gas-Heizungen die „denk-erst-sehr-gut-nach-Regel“ mit der Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen Wärme mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien bereitstellen müssen, auf zunächst 10 %. Bei einer kaufmännischen Betrachtung ändert das zumeist nichts.
Wer an einer Heizungswende interessiert ist, muss sich über die am 24. Februar 2026 vorgestellten Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) nicht aufregen. Vielmehr sollte man sich darauf ausrichten, künftig noch konkreter fallbezogen aufzuklären. Denn es lässt sich erkennen: Die nun mit weniger Auflagen verbundene „Erlaubnis“ für den Einbau neuer Öl- und Gas-Heizungen spielt immer dann keine Rolle, wenn der Entscheider die Vollkosten tragen muss.
Teilen sich Vermieter und Mieter die Investitions- und Betriebskosten im gesetzlich geregelten Rahmen, ergibt sich schon immer ein anderes Bild. Die GMG-Eckpunkte [1] nennen einen noch unbekannten Mechanismus „zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“. Nimmt man, bevor der Mechanismus von der Bundesregierung skizziert ist, einen wirksamen Schutz und damit ein Kostenrisiko für Vermieter an, dürfte sich auch in diesem Segment die Heizungswende beschleunigen.
Vor Fehlinvestitionen schützen
Das soll keine Rechtfertigung für das politische Vorgehen rund um die „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ oder das GMG-Konzept selbst sein. Wichtig ist aber, auch eine andere Perspektive einzunehmen: Der Markt ist längst weiter. Mit dem quasi-offiziellen Bekenntnis zur Fortführung der Heizungsförderung kommt es nun darauf an, Eigentümern für ihre künftig vermutlich etwas vergrößerte Eigenverantwortung eine valide Entscheidungsgrundlage zu geben, die sie vor einer Fehlinvestition schützt.
Bild 1 greift das Musterbeispiel aus den Eckpunkte-FAQ [2] mit einem Gasverbrauch von 23.000 kWh/a auf. Mit einem Jahresnutzungsrad von 0,8 für eine schon abgeschriebene Gas-Heizung ergibt sich eine Nutzwärmebereitstellung von 18.400 kWh/a. Die Instandhaltungskosten bleiben unberücksichtigt und werden damit in ihrer Höhe gleichgesetzt. In der Praxis können sie sich um etwa bis zu 10 Euro/Monat unterscheiden.
JV
Blick aus dem Heizungskeller
Um unterschiedliche Varianten bzw. Konstellationen finanziell vergleichen zu können, wird eine Finanzierung des Eigenanteils an der Investition (nach Abzug der Heizungsförderung) über ein Annuitätendarlehen mit vollständiger Tilgung innerhalb von 16 Jahren bei einem effektiven Jahreszins von 6,0 % und monatlich konstanten Raten angenommen. Die Vergleichsbasis „monatliche Belastung für selbstnutzende Eigenheimer“ entspricht den aktuellen „Heizungskosten“ (ohne Instandhaltung).
Die Ausgangssituation für die Entscheider sind dann die aktuellen Energiekosten von 173 Euro/Monat. Dafür und für die nachfolgenden Werte wurde das Energiepreisniveau am 25. Februar 2026 ohne den Einfluss des Iran-Kriegs verwendet. Der Gaspreis wird für alle Netzentnahmen der Varianten aus einem Nennpreis für 20.000 kWh/a von 8,7 Ct/kWh inklusive eines Grundpreises von 140 Euro/a abgeleitet.
Ohne Anforderungen
Aktuell (Gebäudeenergiegesetz) und auch auf Basis der GMG-Eckpunkte wäre die 1:1-Erneuerung einer Gas-Heizung mit Brennstoff-Anforderungen in Form einer bilanziellen Beimischung erneuerbarer Energien verbunden. Frei von Anforderungen war die 1:1-Erneuerung nur bis Ende 2023. Dieser Status wird nachstehend angenommen. Um das Ergebnis zu unterstreichen, wurde die Erneuerung der Gas-Heizung mit niedrigen Gesamtkosten von 8500 Euro angesetzt. Die Belastung steigt dennoch von 173 auf 218 Euro/Monat; selbst bei zinsfrei bereitgestelltem Kapital würde sich die Belastung auf 194 Euro/Monat erhöhen.
Es gibt also für die gewählte Situation keinen finanziellen Anreiz, eine Gas-Heizung vorzeitig zu erneuern. Für Kostenparität dürfte der formal ebenfalls kreditfinanzierte Austausch nur 2800 Euro kosten. Basis ist eine Verbesserung des auf den Brennwert bezogenen Jahresnutzungsgrades von 0,80 auf 0,93. Da entspricht einer ebenfalls optimistischen Verbesserung von Gas-Niedertemperatur ohne Qualitätssicherung auf Gas-Brennwert mit Qualitätssicherung.
Die Situation lässt sich auch auf die Zeit vor dem Ukrainekrieg mit niedrigeren Gaspreisen übertragen: Vor 2022 sind nach der 1:1-Erneuerung einer Gas-Heizung die Energiekosten nur geringfügig gesunken, der vorzeitige Austausch war finanziell noch weniger attraktiv also heute. Der oft beklagte Sanierungsstau ist weniger ein Ausdruck von Verweigerung, sondern ein Resultat fehlender Vorteile. Sie ergeben sich nur mit einem vollständigen oder teilweisen Umstieg.
Mit GMG-Eckpunkte-Anforderungen
Daneben zeigen in g die zwei Varianten mit „freiwilliger“ Bio-Treppe (mindestens 10 % bzw. 20 % Biomethan schon in 2026 auf der Basis realer Tarifangebote), dass es nur ungünstiger wird: es ist egal, welche Quote oder welchen Aufpreis man einsetzt: es wird unattraktiver. Mutmaßlich würde die Ergänzung einer Solarthermie-Anlage (hier optimistisch angenommen: 8000 Euro Investitionskosten bei einer Verringerung des Gasverbrauchs um ebenfalls optimistisch 30 %) von der Bio-Treppe befreien. Die erste Stufe sieht ab 2029 einen Grüngasanteil von 10 % vor. Finanziell würde sich mit der Solarthermie-Anlage erst ein Vorteil bei weiter steigenden Brennstoffkosten (über die in den GMG-Eckpunkten zusätzlich angekündigte Grüngasquote für den gesamten Gebäudebestand sowie Netzentgelte und CO2-Preis) ergeben.
Umstieg auf eine Wärmepumpe
Gibt es für selbstnutzende Eigentümer eine Alternative, wenn eine Havarie eingetreten oder zu erwarten ist? Die drei Wärmepumpen-Varianten in Bild 1 treten mit Umstiegskosten von 30.000 Euro und unterschiedlichen BEG-EM-Fördersätzen an. 35 % wären anzusetzen, wenn die Havarie vor dem Förderantrag eingetreten ist, 55 % bei einer ü20-Gas-Heizung und bis zu 70 % bei einkommensschwachen Haushalten.
Beim 70 % BEG-EM-Fördersatz liegen die Heizungskosten auf dem Niveau der alten Gas-Heizung. Es würde sogar eine Entlastung eintreten, wenn die pessimistisch angenommene Jahresarbeitszahl von 3,3 höher ausfällt, die Brennstoffpreise schneller als die Strompreise steigen, die im Koalitionsvertrag angekündigte Strompreissenkung realisiert oder Eigenstrom genutzt wird oder der zinsverbilligte KfW-Ergänzungskredit [3] genutzt wird. Heizen würde tatsächlich „billiger“.
Für 55 % BEG-EM-Förderung liegen die Gesamtkosten knapp unter denen für die Erneuerung der Gas-Heizung und der Abstand wird sich mit den zuvor genannten Entwicklungen vergrößern. Bei 35 % BEG-EM-Förderung würde die Kostenparität auf dem Zeitstrahl später oder mit geringerem Vorteil eintreten.
Bei allen 7 Varianten ist zu berücksichtigen, dass ab dem 17. Nutzungsjahr Zins und Tilgung auf null fallen. Über einen Zeitraum von beispielsweise 20 Jahren summiert sich dann insbesondere bei den Wärmepumpen-Varianten ein erheblicher Vorteil.
Ausblick
Vor Ort ergeben sich, insbesondere durch die Netzentgelte und projektspezifische Gegebenheiten naturgemäß individuelle Ergebnisse. Wenn die hier verwendeten Parameter den Mittelwert abbilden, bedeutet es, dass die Hälfte der anstehenden Modernisierungen noch eindeutiger für den Ausstieg aus Gas sprechen. Für alle anderen Projekte, wird sich die Wirtschaftlichkeit voraussichtlich kontinuierlich verbessern.
Die Wärmepumpen-Varianten enthalten noch durch mehrere Stellschrauben (planerisch und politisch, siehe z. B. die separat visualisierte Stromsteuer) Kostensenkungspotenzial. Der hier zugrunde gelegte Modul-1-Netzanschluss der Wärmepumpe lässt sich günstiger herstellen, mit einem Modul-2-Netzanschluss sind geringere Strompreise möglich. Bei einer Gas-Heizung auf der Bio-Treppe könnte hingegen der Grün-Anteil auch viel teurer als angenommen werden. Schon vorher wird der schwindende Gasabsatz die Netzentgelt erhöhen und den Gasausstieg potenziell beschleunigen. Jochen Vorländer
Fachberichte mit ähnlichen Themen bündelt das TGA+E-Dossier Energieträger
Literatur
[1] Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz. Berlin: CDU/CSU-Bundestagsfraktion und SPD-Bundestagsfraktion, 24. Februar 2026
[2] FAQ – Fragen und Antworten zur neuen Heizungspolitik und Gebäudeeffizienz. Berlin: CDU/CSU-Bundestagsfraktion und SPD-Bundestagsfraktion, 24. Februar 2026
[3] Vorländer, Jochen: Ergänzungskredit: Die zusätzliche Heizungsförderung. Stuttgart: Gentner Verlag, TGA+E 09-2025