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In Privathaushalten sind Wärmepumpen und Fernwärme über den Lebenszyklus hinweg in der Regel deutlich günstiger als Gas-Heizungen, die künftig steigende Anteile „grüner Gase“ gemäß der im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geplanten Bio-Treppe nutzen müssen.
Eine Kurzstudie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE im Auftrag der MVV Energie AG vergleicht die Gesamtkosten für Raumheizung und Warmwasser über 20 Jahre in einem beispielhaften Ein- und Mehrfamilienhaus. In allen betrachteten Szenarien liegen die Gesamtkosten für Gas-Heizungen mit Biogasanteilen durchweg über denen für Wärmepumpen oder Fernwärme. Der Kostenunterschied kann im beispielhaften Einfamilienhaus je nach Technologie ohne Ausstieg bis zu 49.000 Euro betragen – bei einer Laufzeit von 20 Jahren ab 2026. Auch wer dann aufgrund des steigenden Kostendrucks umsteigt, zahlt insgesamt mehr.
Robert Meyer, Projektleiter am Fraunhofer ISE: „Unsere Studie zeigt: Wer heute in eine neue Heizung investiert, fährt mit Wärmepumpen oder Fernwärme in den allermeisten Fällen wirtschaftlicher als mit gasbasierten Lösungen – insbesondere mit Blick auf steigende Anforderungen und Kosten bei grünen Gasen.“
Ein wesentlicher Treiber dafür sind im Zeitverlauf die Preise für Biomethan und andere grüne Gase. Diese hängen stark von globalen Märkten, Importen, Infrastrukturkosten und politischen Rahmenbedingungen ab. Gleichzeitig ist absehbar, dass sich die Kostenstruktur der Gasnetze verändert: Sinkende Anschlusszahlen könnten zu steigenden Gas-Netzentgelten führen.
„Individuelle Beratung beim Heizungstausch notwendig“
Dr. Oliver Kopp, Leiter Energiewirtschaft bei MVV Energie: „Für Eigentümer ist es schwierig, die Unsicherheiten und langfristigen Kosten von Gas-Heizungen mit Biotreppe realistisch einzuschätzen. Deshalb sprechen wir uns klar für eine verpflichtende, unabhängige Beratung vor einem Heizungstausch aus. Dies ist die Grundlage für eine zukunftssichere und wirtschaftliche Entscheidung.“
Anmerkung der Redaktion: Eine ähnliche Beratung sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, bei der Fortschreibung als GModG soll sie ersatzlos gestrichen werden. Am 12. Juni 2026 haben dazu auch die Länder im Bundesrat ihre mehrheitlich beschlossene Position dokumentiert und ein Beibehalten begründet. Im gesetzlich geregelten Verfahrensablauf hat die Bundesregierung am 18. Juni 2026 die Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Die Rücknahme der Streichung der Pflichtberatung wird von den Ländern in drei Beschlüssen vorgeschlagen und dreimal gibt es die Antwort: „Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag des Bundesrates nicht zu.“ Die Entscheidung liegt beim Bundestag.
Große Unterschiede vor Ort – aber klare Tendenz
Die Studie macht deutlich, dass die tatsächlichen Kosten stark von individuellen Rahmenbedingungen abhängen. Faktoren wie Gebäudegröße, energetischer Zustand oder lokale Infrastruktur beeinflussen die Wirtschaftlichkeit. Entsprechend groß sind die Bandbreiten bei den Investitions- und Betriebskosten. Trotzdem bleibt die Richtung eindeutig: In den untersuchten Fällen war die Wärmepumpe nie teurer als die jeweils günstigste Gas-Heizungs-Variante. Fernwärme kann, je nach Standort und Gebäudegröße, ebenfalls ein attraktives Kostenniveau erreichen.
Hinzu kommt ein langfristiger Effekt. Eine erneuerte Gas-Heizung würde zu großen Teilen ihrer Lebensdauer in einer Phase betrieben, in der stark steigende Preise für grüne Gase erwartet werden – insbesondere ab Mitte der 2030er-Jahre.
Downloads:
Kurzstudie: Vergleich der Wärmeversorgung: Die „Bio-Treppe“ im Gebäudemodernisierungsgesetz
Dokumentation zur Kurzstudie Vergleich Wärmeversorgung
Ein weiteres Risiko besteht darin, dass künftig kaum noch genutzt Gasnetzbereiche stillgelegt werden können. Dafür sieht ein Gesetzentwurf zwar mehrjährige Fristen vor, sie sind aber deutlich kürzer als die übliche Nutzungsdauer einer Gas-Heizung. ■
Quelle: MVV Energie, Fraunhofer ISE / jv
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