„Die Einordnung der Bundesregierung der Wärmepumpe als „Leittechnologie“ oder „bevorzugte Lösung“ klingt wie eine Vorbereitung auf Klagelieder von Gebäudeeigentümern, deren Investitionen in erneuerte Gas-Heizungen stranden.“
GV
„Wer schreibt, der bleibt.“ Vier Worte, die nicht nur für Bauplaner einen Unterschied machen können: Was „aktenkundig“ festgehalten ist – in Protokollen, in der E-Mail-Korrespondenz, in Planungs- und Ausschreibungsunterlagen und natürlich in Verträgen – hat rechtlich und inhaltlich ein anderes Gewicht als nicht aufgezeichnete Gespräche. Beweise bleiben erhalten und es ist auch noch viel später objektiv(er) bewertbar, was tatsächlich und nicht nur angenommen abgemacht wurde.
Eine weitere Bedeutung ist „Unsterblichkeit“: Erlebnisse, Gedanken, Geschichten und wissenschaftliche Erkenntnisse überdauern Jahrhunderte, wenn sie aufgeschrieben oder in einer anderen Form veröffentlicht werden. Wer publiziert, bleibt der Nachwelt im Gedächtnis. Und wer gerne Skat oder Doppelkopf spielt, wird in geselliger Spielrunde auch schon die humorvolle Ermahnung an denjenigen, der die Punkte notiert, gehört oder gerichtet haben.
Zur Abgrenzung eine Abschaffung ohne Abschaffung
Wer die Debatten rund um die „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ verfolgt, wird sehr unterschiedliche Schwerpunkte bemerken – jedoch einen Aspekt in nahezu allen Äußerungen der Bundesregierung und aus den Regierungsfraktionen wiederfinden. Exemplarisch steht dafür eine Rede von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 11. Juni 2026 im Deutschen Bundestag. Im später veröffentlichten Bulletin der Bundesregierung (58-2) ist die Rede in elf Absätze mit insgesamt 590 Worten strukturiert.
Die ersten Absätze enthalten eine eigenwillige und sich wenig an belegbaren Fakten orientierende Beschreibung der Ausgangssituation, die in ihren Augen von einer „Politik des Misstrauens“, „Heizungszwängen“, entzogener Freiheit bei der Heizungswahl, „Betriebsverboten“ und „verpflichtenden Beratungen“ geprägt ist. Ein üblicher Schlagabtausch, der keinen Wert schafft und keine Brücken baut. Es folgen Versprechen: „… wir schaffen jetzt Klarheit, Planungssicherheit und Technologieoffenheit. Künftig gilt wieder ein einfacher Grundsatz: Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden über den Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung.“
„Die Wärmepumpe wird in den allermeisten Gebäuden die Leittechnologie sein, weil sie eine wirtschaftlich vernünftige Lösung ist.“ Bundeswirtschafsministerin Katherina Reiche, 11. Juni 2026
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Erneuerung auf dem gleichen Fundament
Unmittelbar folgend kommt die (gebotene) Relativierung: „Wir als Staat geben die Leitplanken vor – ob Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Holzpellet-Heizung, Solarthermie, Hybridheizung oder eine moderne Gas- oder Öl-Heizung, kombiniert mit biogenen Kraftstoffen. Warum machen wir das? Weil nicht jede Technologie zu jedem Haus passt. Ein Altbau auf dem Land ist etwas anderes als ein Haus in einem Neubaugebiet in einer Stadt. Und ein Mehrfamilienhaus ist etwas anderes als ein Einfamilienhaus. Deshalb braucht es ein vernünftiges Gesetz, das Flexibilität schafft statt Einheitstechnik.“ Wohlwollend darf man applaudieren. Nur: Was ist daran gegenüber dem GEG oder dem Erkenntnisstand neu? Klammert man die letzten zwei irritierenden Worte aus: absolut nichts.
Reiches (für die Nachwelt) einziger wichtiger Punkt folgt drei Absätze später: „Die Wärmepumpe wird in den allermeisten Gebäuden die Leittechnologie sein, weil sie eine wirtschaftlich vernünftige Lösung ist. Deshalb setzen wir die Förderung der Wärmepumpe fort. […] das ist fest verabredet.“ Nachfolgend erweitert sie den Leittechnologiegedanken auf Biomasse-Heizungen und Solarthermie.
Absicherung auf Vorrat gegen Fehlinvestitionsvorwürfe
Es klingt wie eine Vorbereitung auf Klagelieder von Gebäudeeigentümern, deren Investitionen in erneuerte Gas-Heizungen stranden: „Das mit den Wärmepumpen hatten wir doch immer gesagt.“ Wenn Wärmepumpen in den allermeisten Gebäuden die Leittechnologie sein wird, können es nicht Bio-Treppen-Heizungen sein. Wenn sie es nicht werden, stirbt die Gasversorgung, so wie wir sie heute kennen. Achten Sie einmal darauf, die „amtliche“ Einordnung der Wärmepumpe wird Ihnen häufiger als gedacht begegnen.
„Die Wärmepumpe wird in sehr vielen Fällen künftig die bevorzugte Lösung sein. […] Wir werden den Einbau dieser Heizungslösung weiterhin zuverlässig mit Bundesmitteln fördern.“ Stefan Rouenhoff, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
BMWE / Susanne Eriksson
Zum Beispiel hatte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Stefan Rouenhoff (CDU), am 12. Juni 2026 im Bundesrat ebenfalls zur Gesetzesvorlage der Bundesregierung zum Gebäudemodernisierungsgesetz erklärt: „[…] Ich möchte darüber hinaus noch sehr deutlich sagen: Die Wärmepumpe wird in sehr vielen Fällen künftig die bevorzugte Lösung sein. Ich habe hier überhaupt keinen Schaum vor dem Mund und möchte festhalten: Wir werden den Einbau dieser Heizungslösung weiterhin zuverlässig mit Bundesmitteln fördern. Wir gehen davon aus, dass auch Biomasse-Heizungen wie zum Beispiel Pellet-Heizungen weiterhin eine wichtige Rolle spielen werden. Möglich sind natürlich auch alle gängigen Hybridmodelle. […]“
Den Hinweis zum „überhaupt keinen Schaum vor dem Mund“ kann ich nicht erklären. Aber wie schon gesagt: Achten Sie einmal auf die „amtliche“ Einordnung der Wärmepumpe, die letztendlich auch eine deutliche (oder sogar „amtliche“) Warnung von über das bestehende Erdgasnetz mit Brennstoff versorgte Gas-Heizungen ist.