Vom Grundsatz auf der Bio-Treppe aber pauschal oder per Nachweis rabattiert das GModG Hybrid-Lösungen. Der Hybrid-Rabatt wird jedoch teilweise einkassiert.
Die Erhebung des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks zeigt für 2025 insbesondere: Der Heizungsbestand ist im Mittel fast ein Jahr älter geworden.
Die Bio-Treppe im GModG ist keine (neue) Erlaubnis für den Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen, sondern ein „sanktionierendes Abschreckungssystem“, damit vorzugsweise andere Heizungslösungen eingebaut werden.
Eine aktuelle Umfrage bestätigt die GIH-Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz, Energieberatende warnen vor Fehlentscheidungen beim Heizungstausch.
Auf die Bio-Treppe müssen nur neu eingebaute Gas-Heizungen. Um auch den Altbestand zu dekarbonisieren, muss die Grüngas-Quote steil hochlaufen.
Macht die Bio-Treppe die Erneuerung einer Gas-Heizung wieder attraktiv? Eine Modellierung mit einem Grenz-Wärmepumpen-Strompreis gibt einen klaren Hinweis.
Der BDH begrüßt den Entwurf des GMG bzw. GModG. Er markiere einen Kurswechsel hin zu weniger Bürokratie und stärkerer Marktorientierung.
Die Bundesregierung will das GEG kurzfristig so ändern, dass die 65-%-EE-Pflicht beim Einbau einer Heizung keine erweiterte Geltung erlangen kann.