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Die Fraktion Die Linke im Bundestag hat am 3. Juli 2026 beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die Reform des Gebäudeenergiegesetzes eingereicht.
Klagen gegen das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz wurden schon mehrfach diskutiert, vorbehalten oder angekündigt. Dabei geht es zumeist um das Konzept, um Wirkungen und mögliche Fehlentwicklungen. Im Fokus der Klage der Fraktion Die Linke im Bundestag steht zunächst die Rüge gegen das ordnungsgemäße Verfahren bei der geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).
„Es fehlen belastbare Zahlen“
Die Abschaffung der 65-%-Erneuerbare-Regel führe zu einem Rückschritt im Klimaschutz (Art. 20a GG), der die Gestaltungsfreiheit künftiger Gesetzgebung massiv einenge. Außerdem sei die Ausgestaltung der „Bio-Treppe“ und der „Grüngas-Quote“ unklar, denn zur Verfügbarkeit der „grünen Gase“ habe die Bundesregierung bisher keine belastbaren Zahlen vorgelegt oder sogar selbst erklärt, dass ihr solche (noch) nicht vorliegen. Zudem habe sie die Mehremissionen des neuen Gesetzes nicht angegeben und auch auf Nachfrage Aussagen hierzu verweigert.
Die Fraktion Die Linke kritisiert, dass die Parlamentsmehrheit trotzdem das Verfahren im Eiltempo vorantreibe und hält die Eile des Verfahrens für unzulässig. Mit der Organklage soll die zweite und dritte Lesung vor der Sommerpause gestoppt werden. Erst bzw. sobald die oben genannten Informationen vorliegen, könne das parlamentarische Verfahren mit einer sachdienlichen Debatte fortgeführt werden.
„Rechte als Parlamentarier wären beschnitten“
Violetta Bock, klimapolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag: „Die Bundesregierung klammert sich mit der Abschaffung der erneuerbaren Wärmevorgaben an ihre populistischen Wahlkampfversprechen und opfert dafür Klimaschutz, Planungssicherheit und die Energieunabhängigkeit dieses Landes. Wir lassen uns nicht für dumm verkaufen, wenn hier der Gaslobby der Teppich ausgerollt und gleichzeitig behauptet wird, damit wären die Klimaziele zu halten.
Unsere Rechte als Parlamentarier sind hier beschnitten, wenn weder Berechnungen zur Klimawirkung vorgelegt werden noch Strategien zur Umsetzbarkeit der neuen Instrumente wie Bio-Treppe oder Grüngas-Quote. Wer heute leichtfertig auf Informationspflichten und verbindliche Vorgaben verzichtet, gefährdet demokratische Entscheidungsspielräume in der Zukunft. Das ist ein intertemporales Demokratieproblem. Denn die Klimakatastrophe lässt sich nicht verschieben. Die Regierung muss dieses Vorhaben entweder grundlegend korrigieren oder davon endgültig ablassen.“
Allgemeine Hinweise zum Organstreitverfahren
Da war doch etwas?
Rückblick: Bereits im Jahr 2023 ging die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vor der 2./3. Lesung in eine Sommerpause. Thomas Heilmann, damals in der CDU-Fraktion, hatte beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag dagegen gestellt, da er seine Rechte als Mitglied des Deutschen Bundestages durch den geplanten Ablauf für das Gesetzgebungsverfahren verletzt sah. Das vorgesehene Verfahren biete den Abgeordneten nicht die angemessene Zeit, sich mit dem Gesetz ausreichend zu beschäftigen, so damals seine Begründung.
Das Bundesverfassungsgericht hat dann am 5. Juli 2023 mitgeteilt (Pressemitteilung und Beschluss), dass es dem Eilantrag stattgegeben habe und die 2. und 3. Lesung nicht in der Woche vom 7. Juli 2023 stattfinden dürfe. Dass die Rechte der Abgeordneten, sich umfassend informieren zu können, verletzt werden, war zwar nicht endgültig geklärt worden. Es wurde aber ausgeführt, dass das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte des Antragstellers aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG den Eingriff in die Verfahrensautonomie des Deutschen Bundestages, der die Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens lediglich verzögert, überwiege.
Zudem wurde darauf hingewiesen, dass das Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes ab dem 1. Januar 2024 durch eine Sondersitzung des Deutschen Bundestages nach wie vor möglich sei. Im Prinzip ging es 2023 um Zeit zur Auseinandersetzung mit dem Änderungsgesetz und 2026 geht es (eventuell) um fehlende Informationen, um sich überhaupt in wichtigen Punkten mit dem Änderungsgesetz auseinandersetzen zu können. ■
Quelle: Die Linke Bundestagsfraktion / jv